Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.2

- S.6

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.Amtsblatt Nr. 2
erwähnt ist, auf wessen Kosten die Gemeinde ihre Sachleistungen zu vollbringen hat. I m Entwürfe der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und im Gegenentwurfe der Stadtgemeinde waren diese Fragen
genauestens geregelt. Durch das Erscheinen des Bundesgesetzes betr. die Beitragsleistung von Ortsgemeinden
Zum Polizeiaufwand des Bundes, BGVl. Nr. 469/1935,
verlautbart am 10. Dezember 1935, ergab sich die Notwendigkeit der Ausscheidung dieser Bestimmungen aus
der vertraglichen Regelung. Dieses Bundesgesetz setzt für
die Stadtgemeinde Innsbruck einfach eine jährliche Veitragsleistung von 8 260.000 fest und bestimmt, daß Sachleistungen, zu denen sich die Gemeinde auf Grund besonderer Vereinbarungen verpflichtet hat, auf diesen
Betrag mit ihrem Iahreswerte anzurechnen sind. Ueber
den Umfang dieser Anrechnung entscheidet der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen. Die Beiträge sind in vierteljährigen gleichen
Teilbeträgen im nachhinein fällig.
Die Uebertragung des gesamten ortspolizeilichen Wirkungskreises der Stadtgemeinde an die Vundesvolizeidirektion Innsbruck und die damit zusammenhängende
Auflassung eines eigenen uniformierten und bewaffneten Wachekörpers bedeuten für die Stadtgemeinde eine
schwere Beeinträchtigung ihrer autonomen Stellung.
Als einziger Gegenwert kommt die finanzielle Entlastung der Gemeinde in Frage, die sich nach den heute

Kunönmchung
betreffend die Anlegung des Einwohnerverzeichnisses
der Landeshauptstadt Innsbruck (VGBl. Nr. 406/1935).
Gemäß § 33 der 2. Durchführungsverordnung zum
Einwohnergesetz fVGBl. Nr. 476/1935) haben sich alle
Personen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit,
die sich in Innsbruck seit 1. Mai 1935 länger als
6 Monate aufhalten oder, ohne Rücksicht auf die Dauer
des Aufenthaltes, in Innsbruck ihren Wohnsitz haben
oder zu nehmen beabsichtigen, bei der vom Stadtmagistrate Innsbruck errichteten
Einwohnermeldestelle.
Vurggraben 3, ebenerdig rechts, zur Verzeichnung persönlich zu melden.
Die Entgegennahme der Anmeldungen beginnt am
Samstag, den 1. Februar 1936. und zwar melden sich
die Parteien mit den
Anfangsbuchstaben ihres Familiennamens
Buchstabe ^ : 1. und 3. Februar 1936.
Buchstaben L. I>. ? n : 4., 5., 6.. 7., 8.. 10.. 11.. 12.,
13.. 14. Februar,
Buchstaben L. X : 15., 17., 18.. 19., 20.. 21. Februar,
Buchstaben V . ^ . N : 22., 24., 25., 26., 27., 28. Februar,
Buchstaben k". V. 6 : 29. Februar. 2., 3.. 4., 5.. 6. Märg^

zur Verfügung stehenden Daten ungefähr folgendermaßen darstellen wird:
Die Einsparung am Personalaufwand der Gemeinde,
die sich aus der Üebernahme von 152 städt. Beamten in
den Bundesdienst und aus der Verwendung von 10 städt.
Sicherheitswachebeamten und deren Bezahlung durch
den Bund ergibt, beträgt unter Berücksichtigung der erwähnten Zugeständnisse des Gemeindetages rund 750.000
Schilling im Jahre. Der Kostenaufwand der Gemeinde
für den Ankauf des Hotels Sonne und des Gewerkschaftshauses sowie für den Umbau dieser Gebäude zu
einem Poligeiamtsgebäude und zu einer Polizeikaserne,
weiters für den Neubau der Garagen und des Gefangenhauses und sür die Ausgestaltung der Wachstuben
einschließlich der erstmaligen Einrichtung dieser Gebäude
und Räume beläuft sich"auf rund 1.100.000 8. Dieser
Betrag ist in 4 bis 5 Jahren zu amortisieren. Die durchschnittliche Jahresleistung für die Amortisation und die
Verzinsung ist annähernd mit 250.000 bis 310.000 8 anzunehmen. Dazu kommt die der Gemeinde mit dem erwähnten Vundesgesetz auferlegte Beitragsleistung von
260.000 8 im Jahre. Hiebe: ist angenommen, daß der
Stadtgemeinde sämtliche Sachleistungen auf diese Veitragsleistungen angerechnet werden. Der Gewinn beträgt
alfo, roh gerechnet, in den nächsten 4 bis 5 Jahren jährlich 240.000 bis 300.000 3. Der volle finanzielle Erfolg
der Verbundlichung ist daher erst in 4 bis 5 Jahren zu
erwarten.
F.

Buchstabe « . 7.. 9.. 10., 11., 12. März.
Buchstaben I. «l. I.: 13.. 14.. 16.. 17.. 18. März,
Buchstabe HI (einschl. Mayr. Müller): 20.. 21., 23.. 24.
und 25. März.
Buchstaben X, 0. y u . « : 26., 27., 28.. 30., 31. März,
1. und 2. April.
Buchstaben 8. 8eb. 8t. 8p: 3.. 4.. 6., 7.. 8.. 9., 11.
und 14. April.
Personen ohne festen Wohnsitz: 10. April 1936 Stichtag.
Buchstaben U. ^ . X. V. X: 15., 16.. 17.. 18.. 20. und
21. April.
Die Einwohnermeldestelle ist täglich von 8 bis 19 Uhr
ununterbrochen geöffnet.
Zur Verzeichnung sind unbedingt mitzubringen:
Meldezettel fowie sämtliche Personalurkunden, wie insbesondere Tauf(Geburts-)schein, Heimatfchein. Militärdokumente (Staatsangehörigkeitsnachweis. Optionsdekret. Reisepaß u. dgl.). bei Verehelichten Trauungsschein. Tcheidungs-(Trennungs-)Urkunde. bei Verwitweten auch Totenschein des verstorbenen Gattenteiles.
Mitglieder der Vaterländischen Front wollen überdies die Mitgliedskarte mitbringen. Kraftwagenlenker.
Kraftradfahrer und Flieger haben die behördliche Ausübungsbewilligung vorzuweisen. Segelflieger haben sich
als solche auszuweisen.
Wer unwahre oder unvollständige Angaben macht
oder die Meldepflicht nicht vorschriftsmäßig erfüllt, begeht, sofern nicht der Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung gegeben ist. eine Verwaltungsüber-