Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.3

- S.56

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Diese Ausgabe – 2019_Innsbruck_informiert_03
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Rathausmitteilungen

VERLAUTBARUNG

über das Eintragungsverfahren
für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnungen
„ Für verpflichtende Volksabstimmungen“
Aufgrund der am 15. November 2018 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres
sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres
betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2
des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 25. März 2019
bis (einschließlich) Montag, 1. April 2019
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht
nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu beiden Volksbegehren durch einmalige
eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung
gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde
erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum
Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein
Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer
Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren
abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da
eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Im Stadtmagistrat Innsbruck können Eintragungen während des Eintragungszeitraums
an folgender Adresse
Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zi. 6102 (Lifte in der Rathausgalerie)
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen
werden:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Montag

25. März 2019
26.März 2019
27.März 2019
28.März 2019
29.März 2019
30.März 2019
31.März 2019
1. April 2019

von 8.00
von 8.00
von 8.00
von 8.00
von 8.00
von 8.00
geschlossen
von 8.00

bis
bis
bis
bis
bis
bis

16.00
20.00
16.00
20.00
16.00
12.00

Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr

bis 16.00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums
(1. April 2019), 20.00 Uhr, durchführen.
Für den Bürgermeister:
Mag. Edith Margreiter

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