Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.3

- S.6

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Lebensraum Innsbruck

© STADT INNSBRUCK

Im Stadtmagistrat wird auf
Gleichberechtigung gesetzt.

Gleichbe­handlung
durch Frauenförderung
Im Stadtmagistrat Innsbruck arbeiten aktuell 1.660 Personen –
852 davon sind weiblich. Seit 2015 fördert die Stadt Innsbruck diese
Quote unter anderem mit dem Frauenförderungsprogramm.

K

napp über 8,8 Millionen Menschen leben laut Statistik Austria
2018 in Österreich – rund 4,5 Millionen davon sind Frauen – und damit
beinahe 51 Prozent. In Innsbruck hingegen sind die Männer leicht in der Überzahl (68.232 Männer und 68.011 Frauen, Stand 1. Jänner 2019). „Besonders
die Berufswelt ist auch im Jahr 2019 in
weiten Bereichen noch männlich dominiert. Mit dem Frauenförderungsprogramm strebt die Stadt Innsbruck die
Anhebung des Frauenanteils im Stadtmagistrat an“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. „Es geht dabei nicht um eine
Bevorzugung der weiblichen Bewerberinnen, sondern um eine tatsächliche
Gleichbehandlung und Chancengleichheit“, erläutert Willi. Ziel des Programms

6

INNSBRUCK INFORMIERT

ist es, für Frauen bestehende Nachteile zu beseitigen bzw. auszugleichen
und den Frauenanteil in allen Organisationseinheiten, auf allen Hierarchieebenen und in allen Funktionen zu erhöhen. „Die Stadt Innsbruck bekennt
sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für
Frauen und Männer zu gewährleisten“,
ist dem Frauenförderungsprogramm
beispielsweise zu entnehmen. Die Um­­
setzung des Programms ist Teil der Aufgabe der Führungskräfte der Stadt.

Beteiligungen schließen sich an
All jene städtischen Tochtergesellschaften, die zu 100 Prozent der Stadt gehören, sowie jene, in denen der städtische
Anteil mehr als 50 Prozent beträgt, be-

teiligen sich ebenfalls an diesem Programm. Neben der Förderung der Frauenquote in Vollzeitbeschäftigung soll
auch die Teilzeitbeschäftigung für Männer erhöht werden.

Ansprech- und Kontrollorgan
Eine wichtige Rolle im Zusammenhang
mit Gleichbehandlung und Frauenförderung nimmt die Gleichbehandlungsbeauftragte ein. Sie ist im Zuge eines
jeden Bewerbungsverfahrens über die
eingelangten Bewerbungen in Kenntnis
zu setzen. Bei Leitungsfunktionen ist sie
zudem verpflichtend zu den Aufnahmeund Auswahlgesprächen eingeladen.
Zusätzlich ist sie Anlaufstelle für Fragen und notwendige Beratung in Sachen
Gleichbehandlung. Sie hat auch die Mög-