Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.1

- S.23

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2019_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Untervermietung von städtischen
Wohnungen ist nicht erlaubt
Stadt informiert MieterInnen in einem Brief
Airbnb und ähnliche Vermietungsplattformen – internetbasierte Angebote, auf denen
Zimmer bzw. Unterkünfte gebucht werden
können – erfreuen sich auch in Innsbruck
großer Beliebtheit. Eine Untervermietung von
Stadtwohnungen ist allerdings nicht erlaubt.
Darauf machte die Stadt Innsbruck vor Kurzem in einem Schreiben an ihre MieterInnen
aufmerksam.

Unerfreuliche Anlassfälle
Grund für den Brief an die MieterInnen sind
Fälle, bei denen eine Untervermietung in
städtischen Wohnungen bekannt wurde. „Wir
kontrollieren immer wieder Plattformen wie
Airbnb. Wenn dort städtische Wohnungen
angeboten werden, kann dies zur fristlosen
Kündigung führen“, erklärt Christian Zabernig,

Referatsleiter Wohnungsvergabe. Diese Kündigungen wurden bereits ausgesprochen. Die
Chance, noch einmal eine Stadtwohnung zu
bekommen, ist gering. „Wer einmal aufgrund
eines solchen Vertragsbruchs gekündigt wurde, wird vorerst gesperrt“, erklärt der Referatsleiter.

Verstärkte Kontrollen
Aus dem Schreiben geht ebenfalls hervor, dass
die Stadt Innsbruck die Kontrollen verstärkt,
um zu überprüfen, ob vom Magistrat vergebene Wohnungen in irgendeiner Form untervermietet werden. Die Stadt hat aktuell für mehr
als 16.500 Wohnungen das Vergaberecht.
Diese sind dafür da, das unmittelbare, ganzjährige Wohnbedürfnis der InnsbruckerInnen
abzudecken. DH

new in town:

O R B I S O F F I C E · I N N S B R U C K M I T T E , A M K R E I S V E R K E H R O LY M P I AW O R L D

E I N P R O J E KINNSBRUCK
T D E R B OINFORMIERT
D N E R G R U P P 23
E