Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.2

- S.3

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Amtsblatt Nr. 2.
triebsangestellter Erich Kais. Versicherungsbeamter
Heinrich Süß und Rechtsanwalt Dr. Hans Ravp.
Gemäß den Bestimmungen des Stadtrechtes wird in
öffentlicher Sitzung beschlossen, daß für die Beauftragten des Bürgermeisters (nun Aufsichtsräte genannt) in
den Lichtwerken, und zwar Komm.-Rat Miller für das
E. W. I., Rechtsanwalt Dr. Schiebäck für das G. W. I .
und Herrn Vrabetz für das Hallenbad, ebenfo für den
Aufsichtsrat für die städtische Molkerei, nämlich Herrn
v. Chigzali eine monatliche Entschädigung von 250 5
und für die Aufsichtsräte bezüglich der übrigen Betriebe
eine solche von monatlich 200 8 ausgeworfen wird, und
zwar Herrn Schimvp für die Nordkettenbahn, Herrn
Süß für die Viehmarktkasse und Herrn Kals für die
Pfandleihanstalt.

Vertrauliche Sitzung
I. Berichterstatter Vürgermeisterstelloertreter
Adolf Platter
1. Der Gemeindetag beschließt die Uebernahme einer
Bürgschaft zugunsten der Lokalbahn AG. Innsbruck—
Hall i. T. gegenüber der Sparkasse der Stadt Innsbruck
im Betrage bis zu 811.000 8 unter verschiedenen in der
Ausfertigung des Beschlusses präzis umschriebenen Bedingungen.

Vie Verbunölichung öer stüöt. Polizei

2. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Finanzausschusses, das Haus Heiliggeiststraße 1a an den
Turnusverein um den Preis von 65.000 8 zu verkaufen.
Mit diesem Beschlüsse wird der Beschluß des Gemeindetages vom 3. Dezember 1935 rückgängig gemacht,
wonach dieses Haus an Herrn Direktor Anton Pohl,
Wilhelm-Greil-Straße 23, verkauft worden «ist. (Mitgeteilt in der Dezemberausgabe 1935 des Amtsblattes.)
I I . Berichterstatter Stadtrat Dr. Anton Melzer
1. Dem W a l t e r H u b e r , 8tu6. in66., zuständig
Reischach, Bezirk Bruneck, wird die Zusicherung der
freiwilligen Aufnahme in den Heimatsverband erteilt.
2. F e l i x M o h l , Schuhmachermeister, zuständig
Pustritz, Kärnten, wird in den Heimatsverband dec
Etadtgemeinde aufgenommen.
3. Dem F r a n z P i r c h e r , ledig, im Vundesheer,
derzeit staatenlos, wird die Zusicherung der Aufnahme
in den Heimatsverband erteilt.
4. Dem Magistratsamtssekretar J o s e f O e f n e r
wird, da feine dienstklassenmäßige Reihung seiner Verwendung als Leiter des Arbeitsamtes nicht entspricht,
von der Stadtgemeinde eine Leitungszulage im Betrage von 100 8 im Monate insolange bewilligt, als sich
der Bund bereit erklärt, der Stadtgemeinde den Aufwand für diese Zulage rückzuersetzen.

Die gesetzliche Regelung des Wirkungskreises der
Vundespoligeidirektion Innsbruck ist denn auch einerDas Uebereinkommen zur „Regelung der Rechtsver- seits mit Landesgesetz vom 30. November 1935, LGBl.
hältnisse, die sich durch die Errichtung einer Bundes- Nr. 61, andererseits durch Verordnung des zuständigen
polizeibehörde mit vollem Wirkungskreise in Innsbruck Vundesministers, VGBl. Nr. 514, verlautbart am
zwischen dem Bund und der Stadtgemeinde Innsbruck 28. Dezember 1935, erfolgt. Es ist nicht uninteressant,
ergeben", wurde mit Zustimmung des Gemeindetages daß der Landtag auch Geschäfte, die der Stadtgemeinde
vom 27. Dezember 1935 und Rechtswirksamkeit vom vor kurzem im neuen Etadtrechte als Recht und Pflicht
1. Jänner 1936 abgeschlossen; die Uebernahme der vom übertragen wurden und die einen Teil des ihr im Art.
Bunde aus dem Stande der Beamten des städt. Poligei- 129 der Bundesverfassung gewährleisteten Wirkungsamtes, der städt. Kriminalabteilung und der städt. Ei- kreises ausmachen, der Stadtgemeinde abgenommen und
cherheitswache ausgewählten Beamten ist durchgeführt. der Bundespolizeidirektion zugewiesen hat.
Damit ist nun die Möglichkeit gegeben, die OeffentlichDas Landesgesetz überträgt dem Wirkungskreis der
keit über alle mit dem Abschlüsse des Übereinkommens Vundespolizeidirektion:
zusammenhängenden Fragen, wie insbesondere über
a) die örtliche Sicherheitspolizei:
den Wirkungskreis der Bundesvolizeidirektion, über
l?)
die Fällung der Erkenntnisse auf Abschiebung und Abschaffung,
den wesentlichsten Inhalt des Übereinkommens, über
soweit diese nach Art. 36 der Verfassung 1934 in die Volldie Zahl der vom Bunde übernommenen städt. Beamziehung des Landes fallen"
ten, über die gesetzlich festgelegte Veitragsleistung der
c) die Sittenpolizei,"
Stadtgemeinde und über die zu erwartenden finanziel6) die Flurpolizei;
len Auswirkungen zu unterrichten.
e)
die Straßenpolizei auf anderen als Bundesstraßen nach MaßDas Uebereinkommen beginnt mit dem Satze: „ I n
gabe der gemäß den Bestimmungen der Verfassung erfolgten
Innsbruck wird eine Bundesvolizeibehörde mit vollem
landesgesctzlichen Regelung:
Wirkungskreise errichtet." Die Vertreter der Itaotgel)
auf
dem Gebiete des Theater- und Lichtfpielwesens fowie der
meinde stellten ursprünglich das Verlangen, daß der
öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen:
Wirkungskreis im Uebereinkommen selbst Punkt für
1. die Ueberwachung der Veranstaltungen, soweit sie sich nicht
Punkt festgelegt werde, um möglichen späteren Kompeauf betriebstechnische, bau- und feuerpolizeiliche Rücksichten ertenzschwierigkeiten heute schon vorzubeugen. Dieses
streckt:
Verlangen wurde angesichts der von den Vertretern der
2. die Mitwirkung in erster Instanz bei Verleihung von BeGeneraidirektion für die öffentliche Sicherheit, die für
rechtigungen, die in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften
den Bund die Verhandlungen führten, erhobenen Einvorgesehen sind:
wendung, daß der Wirkungskreis der zu errichtenden
3. sonstige Amtshandlungen, welche die auf diefem Gebiete
Bundespolizeibehörde nicht mit Vertrag, fondern nur
jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften den Bundesdurch Gesetz festgelegt werden kann, fallen gelassen.
polizeibehärden übertragen.