Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.12

- S.60

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© STADTARC

Öffentliche Ausspeisungen – im Bild die amerikanische Kinder-Ausspeisung in Innsbruck 1920
– waren zur Vermeidung von Hungertoten in den
Jahren nach dem Ersten Weltkrieg notwendig.

Innsbruck vor 100 Jahren
von DDr. Lukas Morscher

03. Dezember 1918
Frauenversammlung. Mittwoch, den 4.
d.M., findet um 4 Uhr im kleinen Stadtsaale die bereits angekündigte Frauenversammlung statt. Als Rednerinnen haben sich gemeldet: Frau Antonie Eckert,
Baronin Ada Fenner, Frau Maria von
Holzer, Frau Therese Malfatti-Sarnthein,
Frau Virginia Brunner und Fräulein Valentine Jung. Die Versammlung nimmt
das Interesse der gesamten Frauenwelt
Innsbruck in Anspruch. Saaleröffnung
um halb 4 Uhr.

04. Dezember 1918
Einschränkung des Gasverbrauches.
Seit gestern ist der Gasverbrauch in Innsbruck neuerdings stark eingeschränkt
worden: von 9 Uhr morgens bis halb 4
Uhr abends, also während der ganzen
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INNSBRUCK INFORMIERT

Mittagszeit ist die Gassperre eingeführt,
und kommt dann die Zeit des Verbrauchs,
dann wird es zumeist nicht möglich die
Gasherde zu benützen, weil der Druck zu
gering oder das Gas zu schlecht ist.

08. Dezember 1918
Kriegsküchen-Klagen. Aus Hötting wird
uns geschrieben: In der Höttinger Kriegsküche werden die bekanntlich ohnehin
nicht leckeren Speisen durch das übermäßige Würzen der Suppen mit Anis,
Kümmel, Fenchel u. dgl., sowie der Gerste
mit Paprika, Pfeffer u. dgl. derart verdorben, daß sie für viele Frauen und Kinder
geradezu ungenießbar sind. Wir ersuchen
daher die Verwaltung, die Speisen durch
Weglassung jedweder Würze mit Ausnahme des Salzes dem allgemeinen Geschmack zugänglich zu machen und die

dadurch sich ergebenden Einsparungen
zur dringlichst gebotenen und unerläßlichen Verbesserung des Speisezettels zu
verwenden. […]

11. Dezember 1918
Ein neuer Befehl der Italiener. Eine
Verordnung des kgl. italienischen Armeekorps (Generalstab) besagt: Es wird hiemit verlautbart, dass allen Kriegsgefangenen der befreiten Gebiete („Trentino“,
„Alto Adige“), welche gegenwärtig zwecks
öffentlicher Dienstleistung z.B. bei Bäckereien, bei Reinigungen und Wiederherstellungen von Straßen, Hilfsarbeiten
der Heimkehrer usw. sowie jene Militärmannschaften, die kürzlich durch die
österreichische Regierung von der Wehrpflicht enthoben wurden und ebenfalls
als Kriegsgefangene betrachtet werden,