Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1936

/ Nr.2

- S.2

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.Amtsblatt Nr. 2

III. Berichterstatter Ftaötrat Or. Anton Melzer
1. Der Gemeindetag genehmigt nach einem einleitenden Vortrag des Berichterstatters über Antrag des
Nechtsausschusses den IV. Teil der Geschäftsordnung
für den Gemeindetag.
2. Ebenso genehmigt er über Antrag des Rechtsausschusses eine Vorlage der gemäß § 26, Abs. 3, des Stadtrechtes zu beschließenden Organisationsbestimmungen
für die selbständigen Unternehmungen der Stadtgemeinde.
3. Der Gemeindetag genehmigt hierauf die vom Rechts
ausschusse vorgelegten Abänderungsanträge betreffend
das Dienststrafverfahren für die pragmatischen Beamten der Stadt Innsbruck mit dem Beifügen, daß die
Bestimmungen dieses Dienststrafverfahrens bis auf weiteres auch auf die Angestellten der städtischen Nordkettenbahn Anwendung zu finden haben.

IV. Berichterstatter Staötrat Otto Thonig
1. Ueber Antrag des Vauausschusses wird der Baulinienplan „Eieglanger 2" genehmigt.
Er umfaßt einen Teil des Siedlungsgebietes unterhalb des Schlosses Mentelberg, welches im Süden von
der Völser Straße, im Norden vom Damm der Arlbergbahn begrenzt wird" derselbe stellt somit eine Erweiterung des Baulinienvlanes „Sieglanger 1" dar,
der mit Gemeinderatsbeschluß vom 30. Dezember 1933
genehmigt worden ist.
Vorgesehen ist für das gegenständliche Gebiet die
offene Bauweise mit Erdgeschoß und 1. Stock. Zur Aufschließung des Grundkomplexes sind zwei Längsstraßen
geplant, von denen die eine längs der Bundesbahn verläuft. Bei Festlegung dieser Straße mußte auf die vorhandenen Hochspannungsleitungen Rücksicht genommen
werden. Eine zweite Straße ist zwischen Bundesbahn
und Völser Straße geplant. Die Wasserversorgung kann
durch eine Abzweigleitung von der bereits bestehenden
städtischen Hochdruckwasserleitung erfolgen.
2. I m Sinne des Beschlusses des Gemeindetages vom
9. Oktober 1935 hat das Stadtbauamt Pläne ausgearbeitet für die Errichtung eines Gedenkzeichens für
f Bundeskanzler Dr. Dollfuß im Rathause.
Es liegen nunmehr Entwürfe in 3 Varianten vor, bezüglich welcher der Bauausschuß die Bevorzugung des
Entwurfes (! beantragt, da die Schrift gefälliger und
oeutlicher ist wie bei den anderen Entwürfen. Die vom
Stadtbauamte in Anspruch genommenen Kosten von
1600 8 können bei Berücksichtigung der vom Bauaus^
schusse vorgeschlagenen Aenderungen an Haupt- und
Nebenarbeiten auf 1170 8 herabgedrückt werden.
Der Gemeindetag genehmigt diesen Kredit von 1170
Schilling. Er ist durch die Voranschlagspost, Kap. V I , 41,
gedeckt. Der Gemeindetag nimmt bei dieser Gelegenheit
zur Kenntnis, daß die Enthüllung der Gedenktafel anläßlich des Jahrestages der Ermordung des Bundeskanzlers im Rahmen einer schlichten Gedenkfeier stattfinden wird. Die Tafel wird im 2. Stiegenhauspodest
des Rathauses errichtet.
3. Für den Verkauf städtischer Gründe im Sagqen beschließt der Gemeindetag über Antrag des Bauausschusses:

Die Stadtgemeinde Innsbruck ist bereit, Vauwerbern
städtische Gründe im Saggen käuflich zu überlassen:
3) Für baureife städtische Gründe in geschlossener Bauweise an
der Ecke Schillerstraße — Ing.-Etzel-Straße — Sennstraße —
Gutenbergstraße — Schubertstraße — Mozartstraße — Erzherzog-Eugen-Straße wird der Kaufpreis mit 20 5 für den Quadratmeter bestimmt"
b) die in der Viktor-Dankl-Straße gelegenen vier städtischen
Baugründe werden derzeit nicht abgegeben, weil sie noch
nicht baureif sind;
c) die städtischen Gründe in offener Bauweise in der Ing.-EtzelStraße werden zum Preis von 15 8 für den Quadratmeter
verkauft.

Der Kaufpreis der unter a) und o) genannten Gründe
ist bar bei Abschluß des Kaufvertrages zu bezahlen,
damit die Stadtgemeinde in die Lage kommt, die
Pfandfreistellung bei der tirolischen Landeshypothekenanstalt zu erwirken.
I m Kaufvertrag sind die Bedingungen aufzunehmen,
daß der Bau binnen längstens einem Jahr nach Vertragsabschluß im Rohbau unter Dach gestellt werden
muß (die genaue Frist bestimmt jeweils das Amt) und
daß der Bauwerber die festgesetzten Anliegerbeiträge
von 40 8, bzw. 20 8 für den Kanal, bzw. die Wasserleitung je laufenden Meter Straßenfront zu bezahlen hat.
Ausnahmsweife kann der Bürgermeister eine Option
auf höchstens vier Monate für ein Grundstück erteilen.

V. Berichterstatter Hptm. a. D. Dr. Arthur v. Anöreatta
Der Vertrag mit dem gegenwärtigen Theaterdirektor Paul Kolkwitz läuft demnächst ab. Der Gemeindetag
beschließt über Antrag des Ausschusses für Kultur,
Wirtschaft und Sport und ebenso eines Antrages des
Finanzausschusses, d e n T h e a t e r b e t r i e b auch
f ü r d i e nächste S p i e l z e i t zu v e r p a c h t e n ,
d i e h i e f ü r n ö t i g e n M i t t e l zu b e w i l l i g e n
u n d f c h l i e ß l i c h d i e L e i t u n g des T h e a t e r s
z u r A u s s c h r e i b u n g zu b r i n g e n .
Vor Beschlußfassung hat der Gemeindetag einen Bericht über die finanzielle und künstlerische Lage am
Innsbrucker Stadttheater zur Kenntnis genommen,
ebenso grundsätzliche Ausführungen des Herrn Dr. Alois
Oberhammer.
VI. H e r r B ü r g e r m e i s t e r Fifcher bericht e t h i e r a u f noch ü b e r den i n e i n e m N a c h t r a g zur T a g e s o r d n u n g aufscheinenden
Gegenstand, b e t r e f f e n d die W a h l
von
V e r w a l t u n g s a u s s c h ü s s e n f ü r die s t ä d t i schen U n t e r n e h m u n g e n .
Der Gemeindetag beschließt nach kurzer Beratung,
zwei Verwaltungsausschüsse mit je fünf Mitgliedern
einzurichten, und zwar einen für die städtischen Lichtwerke (für das E. W. I., für das G. W. I . und das dem
G. W. I . angeschlossene Hallenbad) und den zweiten
für die übrigen städtischen Unternehmungen (für die
städtische Molkerei, für die städtische Nordkettenbatm,
für die städtische Pfandleihanstalt und für die städtische
Viehmarktkasse). Der erste Ausschuß besteht aus den
Herren: Komm.-Rat Fritz Miller, Rechtsanwalt Doktor
Viktor Schiebäck, Reg.-Rat Dr. Franz Egert. Landesregierungsrat Dr. Anton Melzer und Herr Rolf Vrabetz.
Der zweite Ausschuß besteht aus den Herren: Kaufmann
Kurt v. Chizzali, Bankbeamter Hans Schimvp, Be-