Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert

© STADT INNSBRUCK (6)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 22. März 2018 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

HA-B33 (2. Entwurf)

HA-F40 und HA-B35

E

ee n
ff
a
K uche
&K

Erlerstraße 11 • 6020 Innsbruck • Tel: +43 512 5920
office@central.co.at • www.central.co.at

56

INNSBRUCK INFORMIERT

57x125_Innsbruck-informiert.indd 5

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
HA-B33, Höttinger Au, Bereich zwischen Inn, ÖBB und Bachlechnerstraße und Ampfererstraße 60 (als Änderung des Bebauungsplanes 83/bl) (gem. §
56 Abs. 1 TROG 2016), 2. Entwurf
Zum 1. Entwurf ist eine Stellungnahme
eingegangen, welche im 2. Entwurf berücksichtigt wird.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HA-F40, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. HA-F37) (gem. § 36 TROG
2016)
und
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
HA-B35, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 74 (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016)
Es ist vorgesehen die Bestandsgebäude abzubrechen und mit einem gemischt
genutzten Projekt („hybrider Gebäudetyp“
mit Büronutzung sowie Wohnen mit teilweise „förderungsnahen“ Wohnungen)
neu zu bebauen. Für dieses aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangenen
Projekts werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B28,
Wilten, Bereich Egger-Lienz-Straße 120

22.10.17 13:34

WI-B28

und 132 (als Änderung der Bebauungspläne WI-B8 und WI-B8/1) (gem. § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016)
Westlich des „Campusgebäudes“ des Bildungszentrums WIFI ist die Errichtung eines oberirdischen Parkhauses geplant.
Zur Umsetzung dieses Projektes werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B29,
Wilten, Bereich zwischen Anton-MelzerStraße, Tschamlerstraße, Franz-FischerStraße und Neuhauserstraße, (als Än-

WI-B29