Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.35

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Bewerbung für
Kunst- und
Literaturstipendien

K

unst und Kultur waren Alt-Bürgermeisterin Hilde Zach ein großes
Anliegen. Im Gedenken an sie und
ihre Errungenschaften für das kulturelle
Leben in Innsbruck vergibt das Kulturamt
der Stadt Innsbruck jedes Jahr mehrere Stipendien. Der Startschuss für die
diesjährige Bewerbungsfrist zu zwei dieser Auszeichnungen steht kurz bevor. Ab
Dienstag, 03. April, bietet sich bildenden
KünstlerInnen und SchriftstellerInnen der
Stadt Innsbruck wieder die Chance, sich
für die Hilde-Zach-Kunststipendien und
die Hilde-Zach-Literaturstipendien zu bewerben. Um sowohl etablierte als auch
aufstrebende Kunstschaffende zu wür-

digen, sind die Stipendien in ein Literatur- und Kunststipendium sowie dazugehörige Förderstipendien unterteilt. Die
ersten beiden sind mit jeweils 7.000 Euro
und die zwei Förderstipendien mit jeweils
3.000 Euro dotiert. Ziel dieser Unterstützungen ist es, LiteratInnen und bildende
KünstlerInnen zu fördern und ihnen die
Möglichkeit zu geben, sich ihrer kreativen
Tätigkeit intensiv zu widmen.

Auswahlverfahren
Voraussetzung für die Zuerkennung ist,
dass die KünstlerInnen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Innsbruck
geboren, wohnhaft oder dauerhaft kre-

M

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© SHUTTE

ativ oder künstlerisch tätig sind. Für die
Förderstipendien gilt zusätzlich, dass
das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
sein darf.
Die Auswahl der StipendiatInnen für die
Kunst- und Literaturstipendien erfolgt
durch eine jeweils dreiköpfige, jährlich
wechselnde Fachjury, die aus Mitgliedern
verschiedener Bereiche der jeweiligen
Disziplin besteht. Weitere Informationen
sowie den gesamten Ausschreibungstext
mit den konkreten Bedingungen unter:
www.innsbruck.gv.at (Bildung | Kultur ,
Preise | Stipendien) oder im Kulturamt
Innsbruck, Herzog Friedrich Straße 21,
Tel.: +43 512 53601651. HS

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