Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.24

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NSBRUCK

© STADT IN

Neuerungen des Parkraumkonzeptes

A

m 05. Mai 2014 trat mit der 90-Minuten-Zone in der Innsbrucker Innenstadt die erste Regelung des
vom Innsbrucker Gemeinderat beschlossenen neuen Parkraumkonzepts in Kraft.
Vereinfachte Zonen und einheitliche

Preise sollen langfristig das Stadtgebiet
entlasten. Seither wird das Konzept jährlich von ExpertInnen der Stadt Innsbruck
evaluiert. Dies ist ein sinnvolles Instrument, um die Parkraumbewirtschaftung
nachträglich zu optimieren.

Wasserstoff-Fahrzeuge von
Parkabgabepflicht befreit

Medi Trans Tirol
Pflegehilfsmittelverleih
Infos: 0810 100 144

24

INNSBRUCK INFORMIERT

Seit 15. März 2018 sind in Innsbruck
neben den bereits schon von der Parkabgabepflicht befreiten Fahrzeugen mit
rein elektrischem Antrieb (Batterie-Elektrofahrzeuge) auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb von der
Parkgebühr befreit. In den Innsbrucker
Kurzparkzonen unterliegen Elektro- und
Wasserstofffahrzeuge aber weiterhin der
verordneten Höchstparkdauer (entweder
90 oder 180 Minuten), sodass beim Parken in Kurzparkzonen zum Nachweis die
Anbringung einer Parkuhr im Fahrzeug
erforderlich ist.

Parkraumbewirtschaftung
beim Schloss Ambras
Die Parkzone W (Zufahrtsstraße zum
Schloss Ambras) wird ab 03. April analog zu den bereits bewirtschafteten
Gebieten im Nahbereich von Freizeiteinrichtungen, wie dem Alpenzoo und
dem Schwimmbad Tivoli, eingeführt.
Insgesamt stehen nach Einführung der
Regelung und abzüglich der möglichen

zehn Anwohnerparkkarten 42 Stellplätze für BesucherInnen zur Verfügung. Die
Parkraumbewirtschaftung wird in dieser
Parkzone täglich von 09:00 bis 19:00 Uhr
gelten. Die Höhe der Parkabgabe beträgt
70 Cent pro halber Stunde Parkdauer,
maximal sieben Euro pro Kalendertag.

Änderung der Zonengrenzen
In der bestehenden Parkzone R ändern
sich ab 02. Mai die Zonengrenzen und
in den folgenden Straßenabschnitten
findet keine Parkraumbewirtschaftung
mehr statt: Der Lange Weg (Abschnitt
zwischen der Andechsstraße und der
Valiergasse) sowie die Andechsstraße
(Abschnitt zwischen der Gumppstraße
und dem Langen Weg). Der Bewirtschaftungszeitraum, werktags, Montag bis
Freitag von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr und
die Höhe der Parkabgabe bleiben in der
Zone R unverändert.

Neuerungen beim Tivoli
Ab 01. September wird der Bewirtschaftungszeitraum in der Parkzone N (Tivoli,
Olympiaworld) geändert. Vom 01. September bis 30. April jeden Jahres gilt die
neue Regelung nur werktags, Montag bis
Freitag von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr (70
Cent pro halber Stunde Parkdauer, maximal sieben Euro pro Kalendertag). Von
01. Mai bis 31. August jedes Jahres ist die
Gebühr täglich zu entrichten. MF