Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.15

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_04
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
© V. LERCHER

Die Wahlkabinen sind für Menschen ohne und
mit Behinderungen gut zugänglich. (Sujetfoto)

Wohnungsräumung
schnell und günstig
(incl. Warenverrechnung
und Entrümpelung)

Lesehilfen und Vertrauenspersonen
WählerInnen, denen es schwerfällt die Wahl alleine durchzuführen,
bleibt die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit in die Kabine zu
nehmen. Dazu ist es notwendig, dass der/dem WahlleiterIn persönlich bestätigt wird, wer diese Person ist. Es ist kein schriftliches Ansuchen erforderlich. Sehbehinderten und blinden Menschen werden als Hilfestellung – wie auch bei vergangenen Wahlen üblich –
Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung stehen. Diese geben die
jeweiligen Wahlkommissionen vor Ort aus.

Leichte Sprache
Die Stadt Innsbruck setzt auch bei Sprache auf Barriere­freiheit.
Alle Informationen zu Wahlkarten, barrierefreien Wahl­lokalen
und dem Ablauf von Wahlen sind im Internet unter
ls.innsbruck.gv.at/buerger/wahlen abrufbar. Lesen Sie auf
Seite 40 Informationen zu den Wahlen in „Leichter Sprache“. SAKU

tirolantik.com
Professionelle Beratung
Norbert Bogensberger

0676 / 49 48 142

INNSBRUCK INFORMIERT

15