Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.14

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_04
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Lebensraum Innsbruck

Barrierefreies
Wählen
Ohne Hürden und frei von Hindernissen
zur Wahl – die Stadt Innsbruck setzt
weitreichende Maßnahmen für einen
barrierefreien Zugang.

Erreichbarkeit von Wahllokalen
Bei der bevorstehenden Gemeinderats- und BürgermeisterInwahl gibt
es 153 Wahlsprengel an 43 Standorten im gesamten Stadtgebiet. Bereits Anfang dieses Jahres wurde eine Begehung mit der Arbeitsgruppe
„Barrierefreiheit“ unternommen, dabei konnten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit formuliert werden. Jene, die organisatorisch umzusetzen sind, werden bis Sonntag, 22. April, durchgeführt.
Bauliche Maßnahmen bedürfen mehr Zeit, zumal Gebäude oft unter Denkmalschutz stehen. Von den 43 Standorten sind 26 barrierefrei. Fünf davon sind dank der Unterstützung von Assistenzkräften
oder HausmeisterInnen erreichbar bzw. zugänglich. Bei den restlichen
Standorten müssen bauliche Maßnahmen gesetzt bzw. auch eventuell Änderungen von Räumlichkeiten überlegt werden. Eine Liste aller
Wahllokale ist online unter www.innsbruck.gv.at (BürgerInnen | Politik
, Wahlen | Volksbefragung) abrufbar.

Aufbau der Sprengel

14

Ein Team der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) baut
in den Tagen vor dem Urnengang pro Wahlsprengel zwei
Doppelkabinen auf, ausgenommen davon sind mobile
Wahllokale und die Sonderwahlbehörde. Insgesamt 16 Mitarbeiter der IIG sind von 18. April bis zwei bzw. drei Tage
nach der Wahl mit dem Auf- und Abbau beschäftigt. Diese müssen genauso wie die Tische für WahlbeisitzerInnen
und -helferInnen aufgestellt werden. Besonders die Breite der Kabinen sowie die Schreibhöhe sind so konzeptioniert, dass sie für Menschen mit Behinderungen gut zugänglich sind. Sie übernehmen zudem die Wahlurnen im
Magistrat und verteilen sie in den Sprengeln. Unterstützung bekommen die Männer der IIG von Schulwarten und
Hausmeistern, die beim Anliefern sowie dem Auf- und
Abbau mitarbeiten.
INNSBRUCK INFORMIERT

Sonderwahlbehörde
WählerInnen, die am 22. April krankheitsoder altersbedingt im Bett bleiben müssen und nicht in ihren Wahlsprengel gehen können, haben die Möglichkeit, einen
Antrag auf Besuch durch eine Sonderwahlbehörde zu stellen. Diese kommt am
Wahltag in der Zeit von 08:00 bis 16:00
Uhr zum Aufenthaltsort.
Das erforderliche Formular findet sich
online unter www.innsbruck.gv.at (BürgerInnen | Politik , Wahlen | Volksbefragung , Wahlen | Gemeinderatswahl).
Dort kann auch eine Wahlkarte beantragt
werden. Alle angeführten Anträge müssen
schriftlich bis 18. April bzw. mündlich bis
20. April im Stadtmagistrat einlangen.