Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.13

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gültige elektronische Unterschrift. Sie
ist der handgeschriebenen Unterschrift
gleichgestellt. Das Mobiltelefon dient dabei als Ausweis, mit dem Dokumente und
Rechnungen digital unterschrieben werden können.
Die Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur ist kostenlos. Wahlkarten können mithilfe von wenigen Klicks online beantragt werden, eine eingeschriebene Zustellung ist nicht mehr notwendig.
Eine Wahlkarte, die eingeschrieben versendet wird, kann durch die Wahlberechtigten nur persönlich entgegengenommen werden. Wenn diese nicht zu Hause
sind, muss das Einschreiben persönlich
am Postamt abgeholt werden. Das ist für
die BürgerInnen immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Für die Gemeinde andererseits schlägt jede Wahlkarte
mittels eingeschriebener Briefsendung
mit 3,80 Euro zu Buche.
Durch die Online-Beantragung können
sich also beide Seiten Zeit bzw. Geld sparen. Eine Beantragung ist während der
Öffnungszeiten des Bürgerservices in den

lagen vorliegen, werden die angeforderten Wahlkarten rund drei Wochen vor der
Wahl versendet.
Eine detaillierte Anleitung zum gültigen Wählen befindet sich direkt auf
den Wahlkarten. DH

Wahlkarten beantragen
Die Wahlkarten können dann online
unter www.wahlkartenantrag.at angefordert werden. Dort gilt es, im ersten
Schritt die Heimatgemeinde einzutragen. Wird im nächsten Schritt die Option
„Bürgerkarte/Handy-Signatur“ gewählt,
gilt der Antrag am Ende als offiziell unterschrieben. Deshalb können die Wahlkarten auf dem herkömmlichen Postweg
versendet werden.
Ein eingeschriebener Brief ist nicht notwendig, da die Identität bereits beim Absenden des Antrags festgestellt werden
konnte. Sobald alle erforderlichen Unter-

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© A. AISTLEITNER

RathausGalerien (Mo.–Do., 08:00–17:30
Uhr, Fr. 08:00–12:00 Uhr) möglich. Ein gültiger Lichtbildausweis sowie das Handy
sind mitzubringen. Online (www.handysignatur.at) ist eine Aktivierung rund um
die Uhr möglich. Dort finden sich auch zusätzliche Informationen sowie eine Auflistung der aktivierenden Stellen.

Hinweis:
Wahlkarte im richtigen
Wahllokal abgeben!
Auch mit einer Wahlkarte kann in
einem Wahllokal gewählt werden.
Aufgrund einer Gesetzesänderung
der Innsbrucker Wahlordnung
(IWO) ist dies allerdings nicht
mehr überall, sondern nur noch
in jenem Wahllokal möglich, in
dessen Wahlsprengel die Wählerin/der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

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