Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.12

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Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_04
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Lebensraum Innsbruck

Mittels Handysignatur kann die Wahlkarte
online beantragt werden. Eine Aktivierung ist
im Bürgerservice möglich.

Wahlkarten: Tipps
zur Beantragung
Ein Wahlkarten-Antrag kann persönlich, online oder per Post
eingebracht werden. Die Handy-Signatur spart Zeit und Geld.

A

m Sonntag, 22. April, sind in Innsbruck die wahlberechtigten BürgerInnen aufgefordert, zwei Mal
ihre Stimme abzugeben – bei der Wahl
des neuen Gemeinderats sowie der BürgermeisterIn-Direktwahl. Viele BürgerInnen tun dies mittels Wahlkarte. Um Zeit
für Amts- sowie Postwege zu sparen, kann
die Wahlkarte mittels Handy-Signatur mit
nur wenigen Klicks bis spätestens Mittwoch, 18. April, beantragt werden.
Eine Aktivierung der Signatur ist im Bürgerservice in den RathausGalerien möglich. Wahlkarten können außerdem online mit Hilfe eines Lichtbildausweises,
12

INNSBRUCK INFORMIERT

per Post, Fax oder persönlich im Magistrat beantragt werden.

Online und offline
Ab Montag, 09. April, werden die Wahlkarten ausgestellt, eine Beantragung ist
bereits möglich. Dies kann zum Beispiel
persönlich unter Vorlage eines gültigen
Lichtbildausweises im Wahlkartenbüro
(RathausGalerien, 6. Stock, Zimmer 6102)
montags bis donnerstags, zwischen 08:00
und 17:00 Uhr sowie freitags, von 08:00 bis
12:00 Uhr, erfolgen.
Der Weg ins Rathaus ist allerdings nicht
zwingend: Auf der städtischen Website

steht ein Formular bereit, über das eine
Wahlkarte online beantragt werden kann.
Dieses ist ausgefüllt inklusive einer hochgeladenen Kopie des gültigen Lichtbildausweises zu übermitteln. Auch postalisch oder per Fax besteht diese Möglichkeit. Details unter: www.innsbruck.gv.at ,
BürgerInnen | Politik, Wahlen | Volksbefragung , Wahlkarte | Gemeinderatswahl.

Win-Win-Situation
durch Handysignatur
Schnell und unbürokratisch kommen BürgerInnen mittels Handy-Signatur an die
Wahlkarte. Diese Signatur ist eine rechts-