Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.8

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Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_04
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Lebensraum Innsbruck

Amtlicher Stimmzettel
für die Wahl des Gemeinderates
am … in der Stadt Innsbruck

Nummer
des
Wahlvorschlages

1
2
3
4
5
6
7
8
9

Für den
gewählten
Wahlvorschlag
im Kreis ein

Bezeichnung der Wählergruppe

Allfällige Kurzbezeichnung der
Wählergruppe

WÄHLERGRUPPE A

A

WÄHLERGRUPPE B

B

WÄHLERGRUPPE C

C

WÄHLERGRUPPE D

D

WÄHLERGRUPPE E

E

X einsetzen

!
!
!
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Vorzugsstimme
für

Die Wahlvorschläge
werden von der Wahlbehörde am Dienstag,
03. April, beschlossen.
Sie werden auf
der Amtstafel kundgemacht.

Die Wahlvorschläge mit den Nummern … und ……. sind gekoppelt.

Wichtige Fristen für die Wahlen

Di., 23. Jänner

Fr., 23. März

Mi., 18. April

Fr., 20. April

All jene Personen, die
bis einschließlich dieses
Stichtages ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und
EU-BürgerInnen sind, dürfen
wählen. Außerdem müssen
sie ihren Hauptwohnsitz in
Innsbruck haben und dürfen
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Bis längstens 17:00 Uhr
an diesem Tag konnten
Wahlvorschläge sowohl
für die Gemeinderatsals auch für die BürgermeisterIn-Wahl bei
der Hauptwahlbehörde
eingebracht werden.

Bis zu diesem Tag
ist es möglich, einen
schriftlichen Antrag
für eine Wahlkarte zu
stellen.

Sollte jemand sein Wahlrecht vor einer
Sonderwahlbehörde ausüben wollen,
gilt es bis 14:00 Uhr an diesem Tag einen
Antrag (schriftlich/mündlich) zu stellen.
Für BriefwählerInnen ist der 20. April der
letzte Tag, an dem die Wahlkarte mündlich beantragt werden kann bzw. Wahlkarten auf dem Post- oder sonstigem Weg in
der Gemeinde einlangen müssen. Beides
muss bis 14:00 Uhr geschehen.

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