Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.7

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Diese Ausgabe – 2018_Innsbruck_informiert_04
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Bei der Gemeinderatswahl
muss kein Kleinkind draußen bleiben. Es ist kein
Problem, Kinder für die
Stimmabgabe in die Kabine
mitzunehmen.
Es ist notwendig, sich bei der
Wahl auszuweisen. Ein amtlicher Lichtbildausweis, wie
zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein,
muss vorgezeigt werden. Nur
so kann sichergestellt werden,
dass das Wahlrecht persönlich
ausgeführt wird.

Gemeinderat
Der Innsbrucker Gemeinderat
besteht aus 40 Mitgliedern und
wird alle sechs Jahre gewählt. Er
ist in den Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsbereichs das
oberste beschließende Organ
der Stadt. Den Vorsitz führt die/
der BürgermeisterIn.

Fotografieren in Wahllokalen bzw. des Stimmzettels ist aus recht­lichen
Gründen verboten.

Personen, die in Innsbruck ihren Hauptwohnsitz haben,
sich aber im Ausland befinden, haben die Möglichkeit mittels
Briefwahl zu wählen. Dabei ist jedoch die Dauer des Postwegs zu beachten, da die Wahlkarte spätestens am Freitag,
20. April, um 14:00 Uhr wieder im Rathaus einlangen muss.

Die Ergebnisse der beiden Wahlen stehen am Abend nach Auszählung aller
Stimmen fest (ca. 19:00 Uhr). Aufgrund Gesetzesänderungen nach der wiederholten
Bundespräsidentschaftswahl 2016 werden – wie bereits bei der Tiroler Landtagswahl im Februar – keine einzelnen Sprengelergebnisse, sondern ein Gesamtergebnis veröffentlicht.

Stadtsenat
Der Stadtsenat besteht aus
der Stadtregierung und berät
Themen des Gemeinderats vor,
soweit dafür nicht besondere
Ausschüsse bestellt sind oder
der Gemeinderat die Angelegenheit nicht gleich selbst
behandelt. Zudem fasst er in
verschiedenen Agenden des
eigenen Wirkungsbereiches
Beschlüsse.

Weitere Informationen
finden sich unter
www.innsbruck.gv.at
, BürgerInnen | Politik
, Wahlen | Volksbefragung

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