Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.4

- S.6

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Lebensraum Innsbruck

Jede Stimme zählt!
Am Sonntag, 22. April, stehen in der Landeshauptstadt gleich
zwei Wahlen auf dem Programm: Einerseits wird ein neuer Gemeinderat
gewählt, andererseits findet eine BürgermeisterIn-Direktwahl statt.
Die wichtigsten Informationen dazu finden sich auf diesen Seiten.

Wo kann ich meine Stimme abgeben? Die Antwort
auf diese Frage ist zum einen in den Wohnhäusern
angeschlagen, zum anderen sind die Wahllokale unter
www.innsbruck.gv.at (BürgerInnen | Politik , Wahlen |
Volksbefragung) aufgelistet.

In Innsbruck gibt es mehr als
150 Wahlsprengel, in denen
sich die Wahllokale befinden.
Diese haben am 22. April von
08:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

All jene, die am Wahltag verhindert sind bzw. kein
Wahllokal besuchen können, haben die Möglichkeit via Wahlkarte zu wählen. Diese kann entweder
beim Stadtmagistrat oder per Handy­signatur online
angefordert werden (siehe Seite 12). Die Wahlkarten
werden in der Regel per Post versendet oder
persönlich abgeholt.

Wahlberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen,
die spätestens am Stichtag (23. Jänner 2018)
das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben.

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INNSBRUCK INFORMIERT

© ILLUSTRATIONEN: JK

Stadtteilausschüsse
Neben der BürgermeisterIn-Direktwahl und der
Gemeinderatswahl findet auch die Wahl der Mitglieder
in den Stadtteilausschuss Igls sowie in den
Stadt­teilausschuss Vill am Sonntag, 22. April 2018,
jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr statt. Als Wahllokal
für die direkt zu wählenden zehn Mitglieder in Vill
dient das Gasthaus Turmbichl, für jene in Igls die
dortige Volksschule.
In der Landeshauptstadt gibt es neun Katastral­
gemeinden, jede bildet einen Stadtteil und hat die
Möglichkeit, einen Stadtteilausschuss einzurichten. Zweck ist es, Angelegenheiten, die für den
betreffenden Stadtteil von wesentlicher Bedeutung sind, vorzuberaten und entsprechende
Anträge zur Beschlussfassung an den Gemeinderat bzw. den Stadtsenat zu stellen.