Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1959

/ Nr.4

- S.4

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Seite 4

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 4

Pockenschuhimpfung 1959
Die Pockenschutzimpfung ist die einzige Impfung,
welche derzeit in Österreich gesetzlich vorgeschrieben
ist. Es hat sich erwiesen, daß diese äußerst ansteckende
und schwer zu behandelnde Krankheit nur durch frühzeitige, vorkehrende Impfung wirksam bekämpft werden kann. Auch dort, wo die schwarzen Blattern schon
seit Jahren so gut wie unbekannt sind, brechen immer
wieder mehr oder weniger große Epidemien ans.
Durch den regen Reiseverkehr (besonders durch den
Flugverkehr) wird die Krankheit immer wieder eingeschleppt. Fälle aus der jüngsten Vergangenheit in
Deutschland und Frankreich beweisen, daß die Gefährlichkeit der Krankheit nach wie vor besteht.
Das beste Lebensjahr zur Impfung ist das erste
Jahr. Keine Mutter tut ihrem Kind etwas Gntes,
wenn sie aus Angst die Impfung ein oder zwei Jahre
hinauszuschieben sucht. Nicht vorzunehmen ist die
Impfung bei gewissen Krankheiten" bei ihnen wird
der Arzt eine Rückstellung oder Befreiung vornehmen.
Ist ein Kind gegen Kinderlähmung geimpft worden,
kann es frühestens nach vier Wochen pockengeimpft
werden.
Heuer werden die Ein- und Dreijährigen vom Städtischen Gesundheitsamt eine Aufforderung erhalten,
zum Impftermin vom 25. M a i bis 2. J u n i 197)9 nachmittags von 14.Z0 bis 17 Uhr zu erscheinen. Das beigegebene Merkblatt ist aufmerksam zu lesen und zu
befolgen. Die Kinder können aber auch bei Privat-

ärzten und an der Kinderklinik geimpft werden. 7m
diesen Fällen muß dem Gesundheitsamt der Beweis
erbracht werden, daß dies auch geschehen ist.
Ist die Impfung ,,aufgegangen", daini entstehe»
1 bis 2 Pusteln am Oberarm, nmgeben oon einem
roten Hof, das Kind bekommt Fieber. Es darf in diesem Zustand nicht gebadet werden, die Stelle ist mit
Puder und nicht mit kalten Umschlägen zn behandeln.
Nach Tagen entsteht eine Kruste, die später abfällt.
Bei den 12jährigen wird in der Schule eine Wiederholungsimpfung gegen Blattern vorgenommen. Diese
hat den Zweck, den Schutz neu zu beleben. Die Reaktion ist bei den schon Vorbehandelten wesentlich weniger heftig. Aber auch hier ist das entsprechende Merkblatt zu beachten. Heuer ist diese Wiederimpfung für
die Zeit vom 11. bis 15. M a i 1959 vorgesehen.
Diese und viele andere Impfungen sind sehr segensreich und haben uns viele Todesopfer unter den Kindern erspart. Fast alle Länder der Welt verlangen
einen Nachweis der Impfung, bevor fie die Einreise
genehmigen (internationaler Impfpaß). Wehe, wenn
ein Erwachsener gezwungen ist, sich erstimpfen zn
lassen, ohne in der Jugend vorbehandelt zu sein.
Innsbruck. 9. A p r i l 1959
D r . Unterrichter
Stadtphysitus

Das Spielmann Album im Innsbrucker Stadtarchiv
Das Stadtarchiv verwahrt ein prächtiges Photoalbnm mit den Porträts von den um die Jahrhundertwende in den städtischen Ämtern bediensteten
Beamten. Das wertvolle Stück wurde vom damaligen Veamtenkörper des Stadtmagistrates für den
im J u l i 1904 in den Nuhestand getretenen Magistratsrat Eduard Spielmann zum Andenken an dessen
43 Jahre dauernde verdienstvolle Tätigkeit hergestellt.
Das sehenswerte Album, auf dessen erstem B l a t t das
B i l d des Bürgermeisters Wilhelm Greil eingefügt
ist, ist ein Werk der Buchbinderei Dinkhauser, vie es
hervorragend ausgestattet und in grünes Leder gebunden hat. Es zeigt in den von einem aufgelegten
Cilberrande umgebenen vier Feldern Lorbeer- und
Eichenzweige in Goldpressung. Das Mittelfeld ziert
das in Metall und Email ausgeführte Engelwappen
der Stadt Innsbruck. Der Schloßbeschlag ist von S i l -

ber. Die Vergoldung der einzelnen Blätter sührle die
Firma Redlich aus. Ehevor das ehrende Gescheut nach
Wien übermittelt wurde, wo Spielmann seine Nuhejahre verbrachte, war es im Schaufenster der hiesigen
Kunsthandlung Unterbevger Gegenstand vieler Bewunderung. Nach Jahren kam das Bildwerk wieder
an seinen Entstehungsort Innsbruck zurück. Und wie
es das Schicksal wollte, ward es nach Beendigung des
zweiten Weltkrieges dem Stadtmagistrat zum Kaufe
angeboten. Seither ergänzt es den Bilderbestand des
Stadtarchivs. Bedauerlich ist dabei, daß vier von den
l? Bildnissen selbst von den Ältesten der derzeitigen
Belegschaft nicht mehr genau bestimmt werden können. Vielleicht findet sich im Leserkreis des Amtsblatt
tes ein älterer Innsbrucker, der nach Einsichtnahme
ins Spielmann-Album dies nachzuholen imstande ist.
W. Eppacher

Der Abend des 12. April 1809 in Innsbruck
Der ehemalige Kustos am Land es muse um Ferdinandeum Kaspar Schwarz hat in der „Offiziellen
Festzeitung der Tiroler Jahrhundertfeier 1809—1909"
in einer Reihenfolge von Aufsätzen „Die äußeren Ereignisse des Jahres 1K09 in Innsbruck und Umgebung
bis M i t t e A p r i l " nach dem Text der Stadtchronik des

Gottfried Pusch, dem er kurze Bemeilnngen deijügle.
dargestellt. I n >der Nr. 14 vom 0. September 190!»
beschließt er seine Veröffentlichungen mit der Geschichte der Kampfhandlungen am 12. A p r i l und
schreibt dann! „Leider müsfeu wir nun infolge de»
Kürze des in diesem Blatte zur Verfügung stehenden