Innsbruck Informiert
Jg.2017
/ Nr.6
- S.54
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Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 24. Mai die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
© STADT INNSBRUCK (3)
HÖ-B12
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ntwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B12, St. Nikolaus, Bereich
BäckerbühelgasseBischof-Reinhold
11–13 (als ÄnN
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Nr. HÖ-B1)
(gem. § 56
Abs. 1 TROG 2016), Modell
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kreten Projektes mit 19AnWohnungen,
welches aus einem Wettbewerbsverfahren
hervorgegangen ist, geschaffen.
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Es werden die planungsrechtlichen VorB
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Das Projekt berücksichtigt
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straße südlich der Karl-Innerebner-Straße
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Platz
und wurde in Abstimmung
mit dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat entwickelt.
IN-F24 und IN-B35
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Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
IN-F24, Innsbruck, Innrain, Bereich MitIN-F24
undebneIN-B35
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telinsel von Kreuzung Anichstraße bis
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vor Johanneskirche, (als Änderung des
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Flächenwidmungsplans Nr. IN-F1) gem.
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§ 36 TROG 2016
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Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B35,
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Kranebitter
Innsbruck, Innrain, Bereich Mittelinsel
von Kreuzung Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des BebauungsHW-B14
planes Nr. IN-B1) (gem. § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016), Modell
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HW- Auf dem Areal der ehemaligen TankstelB14, Hötting West, Bereich Karl-Innereb- le am Innrain soll ein neues, aus einem
ner-Straße 73 (künftig Erika-Cremer-Stra- Wettbewerb hervorgegangenes Projekt
ße) (als Änderung der Bebauungspläne mit Gastronomie und Büros entstehen.
Nr. HW-B5 und HW-B5/1) (gem. § 56 Abs. Dafür werden die planungsrechtlichen Vo1 TROG 2016), Modell
raussetzungen geschaffen.
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INNSBRUCK INFORMIERT
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Karl-Innerebner-Str.
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Diese Entwürfe sind während
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stunden im Stadtmagistrat Innsbruck
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den Schaukästen der eMagistratsabteileb
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lung III/Stadtplanung, 4. Stock,
von 31.
Mai bis einschließlich 28. Juni 2017, einsehbar.
-Allee
Kranebitter
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der ParteienHW-B14
verkehrszeit
von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung am 24. Mai 2017 die Auflage des
folgenden Entwurfs beschlossen:
Entwurf der 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) der Landeshauptstadt Innsbruck,
Nr. ÖROKO 2.0, Bereich Gesamtstadt
(als Fortschreibung des ÖROKO 2002)
(gem. § 31a TROG 2016)
Laut Tiroler Raumordnungsgesetz ist das
Örtliche Raumordnungskonzept auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren
auszurichten und entsprechend fortzuschreiben. Im ÖROKO sind Festlegungen
über die künftige, geordnete räumliche
Entwicklung der Gemeinde, insbesondere
in Hinblick auf den Wohnbedarf und die
wirtschaftliche Entwicklung, zu treffen. Es
wird der Entwurf des ÖROKO 2.0 während
sechs Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.