Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.6

- S.53

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_06
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Wo kann ich meine Stimme abgeben?

D

er Ablauf für die Stimmabgabe am Sonntag, 11. Juni, gleicht
dem eines Wahlsonntags. Alle
Abstimmberechtigten haben die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem jeweiligen
Sprengel ab­zugeben. Diese sind in einem
übersichtlichen Straßenverzeichnis unter
www.innsbruck.gv.at BürgerInnen | Politik
Wahlen | Volksbefragung „Wo kann ich
meine Stimme abgeben?“ aufgelistet.
Für die Abstimmung über die Bürgerinitiative „Verlegung der Bergstation der geplanten Patscherkofelbahn NEU“ erfolgt dem
Gesetz entsprechend weder eine Haus-

kundmachung noch eine postalische Information durch die Behörde.

Dringend: BeisitzerInnen für die
Abstimmungssprengel gesucht
Der Abstimmungssonntag läuft von 08:00
bis 17:00 Uhr. Für die Abstimmung über die
Bürgerinitiative sind – wie bei einer Wahl
– 153 Sprengel mit BeisitzerInnen zu besetzen. Es werden noch dringend WahlbeisitzerInnen gesucht. Gemäß Innsbrucker
Wahlordnung sind die Fraktionen FI, SPÖ
und Grüne wie schon bei der vergangenen
Gemeinderatswahl nominierungsberechtigt.

Interessente wenden sich bitte an
post.bezirks.gemeindeverwaltung@
innsbruck.gv.at oder an folgende Adressen:
verein@fuer-innsbruck.at
harald.mimm@spoe.at
innsbruck@gruene.at
Voraussetzung für BeisitzerInnen ist die
Stimmberechtigung (EU-BürgerIn, Hauptwohnsitz Innsbruck, jeweils bis 05. Mai
2017 und vollendetes 16. Lebensjahr bis
11. Juni). Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 44 Euro.

KUNDMACHUNG

über die Abstimmung über die Bürgerinitiative
„Verlegung der Bergstation der geplanten Patscherkofelbahn
NEU“
Gemäß § 45 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 i.d.g.F. hat der
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 3. Mai 2017 beschlossen, die Abstimmung über die
Bürgerinitiative „Verlegung der Bergstation der geplanten Patscherkofelbahn NEU“ am

Sonntag, den 11. Juni 2017
durchzuführen.
Der Wortlaut der Bürgerinitiative lautet:
„Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck wolle als oberstes beschließendes Organ der
Stadt Innsbruck, die ihrerseits Alleingesellschafterin der Patscherkofelbahn Infrastruktur
GmbH, FN 295945 p, ist, in Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der Stadt Innsbruck,
alle erforderlichen Schritte setzen, um die geplante neue Bergstation der
Patscherkofelbahn NEU in einem Abstand von zumindest 70 Metern zum bestehenden
Schutzhaus am Patscherkofel (Gebäudekante zu Gebäudekante) zu situieren und zu
diesem Zweck im Wege einer Beschlussfassung im Gemeinderat und nachfolgender
Weiterleitung durch das nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
zuständige Organ eine verbindliche Weisung an die Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH zur Neueinreichung entsprechend modifizierter
Projektpläne erteilen.“
Als Stichtag wird der 5. Mai 2017 bestimmt.
Stimmberechtigt ist jeder Unionsbürger, der
a) am Stichtag in der Landeshauptstadt Innsbruck seinen Hauptwohnsitz hat,
b) am Stichtag vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und
c) spätestens am 11. Juni 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Innsbruck, am 5.5.2017
Für die Bürgermeisterin:
Mag. Edith Margreiter

INNSBRUCK INFORMIERT

53