Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.6

- S.52

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Rathausmitteilungen

Die Bedeutung von 70 Metern
Die verschiedenen Varianten, die durch eine Verlegung der Bergstation um
70 Meter entstehen würden, ließ die Patscherkofelbahn GmbH von ExpertInnen
prüfen. Nachfolgend werden diese erläutert:
Variante II:
Würde die Bergstation in den Bereich II
verlegt, würden das Schutzhaus und die
davon nördlich gelegenen Bestandsgebäude durch die Seilbahn überspannt.
Aus brandschutztechnischer Sicht ist das
nicht möglich. Der Bereich erstreckt sich
außerdem teilweise über Landschaftsschutzgebiet und eine Anbindung an die
Pisten, den Snowpark und die Rodelbahn
wäre schwierig und nur mit neuen Rodungen sowie Geländearbeiten möglich.

Variante III:
Eine Verlegung der Station im gelb eingezeichneten Bereich ist aufgrund der dortigen roten Lawinenzone keine Option.

Variante IV:

© MELZER & HOPFNER INGENIEURE

Die Zufahrt zur Olympiapiste wäre beim
vierten Szenario wesentlich erschwert und
wie bei Variante I stellt eine enorme Höhendifferenz zum Schutzhaus eine zusätzliche Herausforderung dar. Die notwendige
Rodung, die vorgenommen werden müsste, wäre bei diesem Standort größer. Der
untere Teil dieses Bereichs ist aufgrund
seiner dezentralen Lage außerdem im Sinne der Erreichbarkeit der Olympiaabfahrt
und des Schutzhauses unattraktiv.

Variante V:

Variante I:
Das Gelände in diesem Bereich ist steil
und schwierig zu bebauen. Es liegt rund
25 Meter tiefer als das Schutzhaus. Damit wäre keine sinnvolle, verkehrstechnische Anbindung zwischen den beiden
Objekten (Schutzhaus und Bergstation)
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INNSBRUCK INFORMIERT

möglich. Bei einer Situierung der Bergstation in diesem Bereich wären sowohl
die Familienabfahrt, die Olympiaabfahrt
als auch der Snowpark massiv reduziert.
In unmittelbarer Nähe befindet sich der
botanische Alpengarten, der nicht verlegt
werden kann.

Wäre die Bergstation in Bereich V angesiedelt, würde die Piste komplett verbaut
werden und eine neue wäre notwendig.
Es gäbe keine Anbindung der Olympiaabfahrt. Zudem würde der Höhenunterschied zum Schutzhaus mehr als 20 Meter betragen und somit ist keine sinnvolle
Infrastruktur zwischen den beiden Objekten möglich. Zudem sind zusätzlich
notwendige Lawinenschutzmaßnahmen
zu errichten. Bei den geprüften Varianten
sind darüber hinaus die Zustimmungen
der GrundeigentümerInnen ausständig.