Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.6

- S.49

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Das Leben der Musik gewidmet
V

© H. SCHINDELWIG

or 100 Jahren erblickte Christl Forestier das Licht der Welt. Zum Jubiläum besuchte Bürgermeisterin Mag.a
Christine Oppitz-Plörer das Nothburgaheim, um dem Geburtstagskind ihre
Glückwünsche zu überbringen. Bei Kaffee und Kuchen blätterte sie durch ein
Fotoalbum und die Jubilarin erzählte. Besonders deutlich wurde dabei die
Liebe zur Musik, die sie ein Leben lang
begleitete. Ein Ständchen durfte zum
Geburtstag nicht fehlen und so stimmten die zahlreichen GratulantInnen ein
zweistimmiges „Viel Glück und viel Segen“ an. HS

Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer überreichte Christl Forestier Blumen zum 100. Geburtstag.

Paare mit Jubelhochzeit bitte melden
hochzeit feiern, herzlich eingeladen, sich
im Rathaus bei Petra Kodera zu melden.
E-Mail: Petra.Kodera@magibk.at, telefonisch unter +43 512 5360 2349 oder persönlich in der Maria-Theresien-Straße 18,
2. Stock, im Zimmer Nr. 2.349.

© PIXABAY

Jubiläumsgabe des Landes

H

ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 und mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen.
Traditionell lädt die Stadt Innsbruck Jubelpaare zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier ein – und dies sechs Mal im

Jahr. „Im Rahmen der Feiern können wir
den Ehepaaren jene Glückwünsche und
Hochachtung entgegenbringen, die sie
verdienen“, freut sich Bürgermeisterin
Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Damit solche Feste zustande kommen, sind die angesprochenen Paare, die 2017 eine Jubel-

Andauernder Zusammenhalt wird seitens
des Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe gewürdigt. Um eine solche in Empfang
nehmen zu können, ist es erforderlich, einen Antrag an das Amt der Tiroler Landesregierung zu stellen. Die österreichische
Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein
gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
und eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den
Erhalt des Geschenks.
Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der Goldenen Hochzeit (50
Jahre) 750 Euro, der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) 1.000 Euro, der Gnadenhochzeit (70 Jahre Ehe) 1.100 Euro. AA
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