Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1959

/ Nr.1

- S.4

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1959_Amtsblatt_01
Ausgaben dieses Jahres – 1959
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Gelte 4

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

lung uon Urkunden enthält, sind in einer Unordnuug,
wovon sich ungesehen kein Begriff zu machen ist. Der
Wiederherstellung der Ordnung steht vorzüglich der
Mangel an Raum entgegen." 75 Jahre später schildert
der bekannte Historiker Prof. Hirn den Zustand des
Archivs ganz ähnlich. Kern besichtigte das Rathaus
und kam zu folgendem Ergebnis! „Ich hielt es meiner
Pflicht gemäß, das ganze Gebäude in genauen Augenschein zu nehmen, um das nötige Lokal für die Schreibzimmer der Räte und der Registratur, des Expedits
und für die Kafse aufzufinden, endlich für die Herstellung der vorschriftsmäßigen Arreste zu sorgen. Das
Gebäude ist alt und 279 Quadratklafter im Flächeninhalt (1358 gebaut), rückwärts mit 3, vorwärts mit
2 Stöcken und einem ziemlich festen Turme versehen,
auf welchem die Feuerwache ist, aber so unbehilflich
eingeteilt, daß sich die Unterkunft des Magistrates nur
schwer auffinden läßt. Zu ebener Erde befindet sich
ein geräumiges Gewölbe, wo dasQuartieramt bequem
anzubringen wäre. Jetzt steht es ganz leer, ehemals
hat der Magistrat seine Schmalzwage darin (gehabt).
I m 1. Stock befindet sich ein feuerfestes und wohlverwahrtes Zimmer zur Unterbringung des Archivs und
diesem zur Seite ein größeres heizbares für die Registratur. Rückwärts in diesem Stockwerke befindet sich
das Kommissionszimmer des Magistrats, ein Vorzimmer zur Vornahme der Eimentierung ( ^ zum Waschen?) und ein Depositorium und dergl. I n diesem
Stocke ist noch ein Platz ausgefunden worden, welcher
zu einem gesunden leichten Arreste (18 Schuh lang
und 11 breit) sich verwenden läßt, welcher geheizt
werden kann. I m 2. Stockwerk befindet sich vorwärts
der Ratssaal, der 1155 Quadratschuh hält, geräumig
und bequem, der aber gänzlich in Verfall ist. I n eben
diesem Stockwerte wäre wieder ein Arrest anzubringen, in derselben Größe wie der oben bezeichnete. Rückwärts ist das Schreibzimmer für den Stadtkämmerer
und daran stoßt das Einreichungsprotokoll und Expedit. I m 3. Stocke befinden sich vorwärts 2 Arreste,
wovon der eine in derselben Größe wie der schon bezeichnete äst, der andere aber dunkler und unheizbar
nur auf kurze Zeit und nur zur Sommerszeit und zur
Rot brauchbar wäre, aber auch nicht wohl verbessert
werden kann. So könnten 4 Arreste im Magistratshause angebracht werden. Rückwärts im 3. Stocke sind
2 bequeme Zimmer für den 1. Magistratsrat zum Arbeiten und dem Verhör über schwere Polizeiübertrclungen. etwas höher 2 Stuben für den Umtsboten und
Gefangenenmärter."
Räch den Kapiteln über den Voranschlag zum künftigen Vermögensstande, den Stadtkammerfonds. den
Stadtpolizeifonds und Fundus Publicus (bis Kap. 18)
behandelt Kern die Polizeiwache (Kap. 49), die im
Jahre 1787 mit der Polizeidirektion eingeführt und
aus dem Fundus Publicus bezahlt worden war. Die
^ur Polizeiwache genommenen Halbinvaliden erhielten damals täglich 4 Kreuzer aus der Militärkassa"
sie waren in der Inntorkaserne gemeinsam mit dem
M i l i t ä r untergebracht. Kap. 59 gilt der „Ausmittlung
einer Einuahms-Permehruug für die Stadt-Polizeikasse" und Kap. 51 dem ..Ausweis über den Stadt-Po
lizeifonds". Eine ..Übersicht der Ttadtkasse" gib!
Kap. 52 und „Bemerkungen über die Gesuche des
Magistrats im Protokoll" Kap. 53. Der vorletzte Abschnitt (Kap. 54), „Vauführungen" betitelt, führt aus,

Numm«

daß „die Stadtbehörde vorzüglich gehindert ist, ihren
neuen Wirkungskreis zu beginnen, weil es ihr am
nötigsten totale gebricht und selbst die Einrichlungen
fehlen, welche für die Beamten unenlbehrlich sind".
I m letzten Kapitel (55), „Über die gegenwärtig zu
treffenden Einrichtungen", stellt Kern nochmals fest,
daß die Stadtbehörde unumgänglich nötig sei und,
wenn sie ruhig wirken soll, ..nicht wohl geringer an
Personal angetragen werden kann, damit Ordnung
in dieses Geschäft komme". Die Registratur bedürfe
der Ordnung so dringend nötig, „als dermals jedes
Aktenstück nur zufällig gefunden wird und der Regiftrator sich in dieses Geschäft beizeiten einzuüben
hätte".
Diese schlagwortartige Beschreibung des Magiftrats-Organisierungs-Entwnrfes
— der sich im Landesmuseum Ferdinandeum in der Dipaulischen B i bliothek erhalten hat — mag für einen raschen Einblick in den Umfang und I n h a l t dieses Wertes genügen. Eine Herausgabe des ganzen Textes dürfte wegen seiner Weitläufigkeit kaum möglich sein. Das
eingangs erwähnte Sitzungsprotokoll jedoch, das wegen der darin enthaltenen Stellungnahmen der Magistratsräte zu den vorgeschlagenen Punkten für die
Stadtgeschichte vielleicht noch wertvoller ist. soll in den
„Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv" abgedruckt
werden.
Als Beispiel für die Arbeitsweise Kerns seien die
Abschnitte 31 und 34 im Wortlaute angeführt!
Al. Gegenwärtige Einrichtung der Stadtbehörde.
I n diesem Zustande befand sich die Stadtbehörde,
als die t. t. Landes-Einrichtungs-Hoftommission das
Land T i r o l in Besitz nahm. Sogleich wurde dem General-Kreis-Kummissariate befohlen (28. I u n i u s 1814),
die Munizipalität habe nach der vorigen Verfassung
eine Vürgermeisterswahl vornehmen zu lassen, da der
t. k. Polizei-Direktor keineswegs zugleich Stadt-Eommissair sein könne. Der städtische Verwaltungsrat
zeigte hierauf an, daß durch die gesamte Bürgerschaft
zehn Räte und aus diesen ein Bürgermeister am
11, Julius 1814 werde gewählt werden. Es wurde
ein Landesfürstlicher Eommissair abgeordnet, welcher
beauftragt war, zu wachen, daß diefe Wahlen ordnungs- und verfassungsmäßig vor sich gehen. E a r l u.
Tschusi ist als Bürgermeister gewählt und am 14. J u lius 1814 ist die Wahl bestätiget und sodann der M a gistrat zu Innsbruck feierlich eingesetzt worden. Hierauf erfolgte uon der k. k Einrichtungslommission ei»
Dekret (tt. August 1814), worin dem neuen Magistrate
angetündet wurde, daß er nun i n einer provisorischen
Aintsfunttion stehen und er daher keineswegs sei»
Amt »lit jener Wirksamkeit und mit jenein Umfange
Imndeln könne, sondern sich gar teilte Verfügungen
ohne Genehmigung der Hoftommission zu erlaube»
habe. Am 23. August 1814 wurde ihm jedoch sein ehemaliger Wirkungskreis in polizeilicher und finanziel
ler Hinficht wieder eingeräumt. K a r l v. Tschusi ist spä
lor ausgetreten, weil er beim hochlöbl. t. t. LandesG »iberni um als Eiitreichungs-Protokolls-DirettionsAdjunkl angestellt wurde. Der Magistrat zeigte diesen
Austritt an und bat um die Genehmigung der neue»
Wahl. Hierauf wurde demselben erwidert (18. M a i
1815), der erste Magistratsrat hätte die Geschäfte des
Bürgermeisters provisorisch zu leiten, bis dje desini»