Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1959

/ Nr.1

- S.1

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Nummer I

S ch r i f t l e i t ll li g : R a t l>
3. S t o c k , Z i m m e r N r . l ".) t)
F e r n s p r e c h e r N r . 6 !i 7 l l 9 0

Jänner 1959

22. Jahrgang

Das Gemeindebudget 1959
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in der am 12. Dezember 1958 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der
Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Innsbruck für das Verwaltung^- bzw. W i r t schaftsjahr 1959 beschlossen. Die Voranschläge wurden
wie folgt festgesetzt!
Ordentlicher Voranschlag
Neinausgaben in der Höhe von . ,, . 8 170,515.300
Neineinnahmen in der Höhe uon ,, . 5 166,534.800
Außerordentlicher Voranschlag
Ausgaben für gewöhnliche Vorhaben
in der Höhe von
8
Ausgaben für Beseitigung von Kriegsu. Besatzungsschäden in der Höhe von 8

65,500.000
10,171.600

Wirtschaftsplan der Stadtwerte Innsbruck
Ausgaben in der Höhe uon
8 164,093.000
Einnahmen in der Höhe von
8 154,169.000
Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß § 51
Abs. 3 des Stadtrechtes die Steuern, Gebühren, Beiträge, sonstigen Abgaben und Entgelte, die im Haushaltsjahr 1959 erhoben werden. Sie sind!
l. Die Grundsteuer
^> Grundsteuer /V für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe mit Hebesatz von 400 u.H. des S t M B . "
!>) Grundsteuer Z für andere Grundstücke mit Hebesatz von 250 v. H. des S t M V , , in bestimmte»
mit erstarrter Grundsteuer,
2. Die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeerlrag und
dem Gewei"bctapital mit Hebesatz uon 300 u. H. des
S t M V . , für Zweigstelle» mi! Hebesatz vo» !lOl!v,H,
des S t M B ,
3. Die Lohnsummensteuer mit Hebesatz von 1000 u. H.
des S t M V ,
2 u. H. der Lohusumme, für

Zweigstellen mit Hebesatz von 1000 v. H. des
TtMV.
2 v. H, der Lohnsumme.
4. Die Feilbietungsabgabe auf Grund des H 32 des
Gemeindeabgabengesetzes. L G V l . Nr. 43^1935, mit
3 u. H. des Erlöses beweglicher und 1 v. H. des Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen.
5. Die Getriintesteuer auf Grund des Geträniesteuergesetzes uom 12. November 1947, L G V l . Nr. 26/
1947, und der Getränkestenersatzung uom 18. Dezember 1952 mit 10 v. H. des Kleinhandelspreises.
6. Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnügungsfteuergesetzcs uom 20. M a i 1947, L T V l . Nr.
18/1947, und vom 16. Dezember 1949, ÜGVl. Nr.
8/1950, mit den darin enthaltenen Höchstsätzen und
in bestimmten Fällen mit den uon der Tiroler
Landesregierung genehmigten erhöhten Sätzen.
Für Amateur-Sportveranstaltungen und für Vereine gelten die vom Gemeinderat in der Sitzung
uom 15. Dezember 1955 beschlossenen Begünstigungen.
7. Die Ankiindigungssteuer auf Grund des Anlündigungssteuergesetzes uom 2. J u n i 1918. L G B l . Nr.
21^1948. mit dem gesetzlichen Höchstansmah.
8. Die Speiseeiosteuer auf Grund der Speiseeissteuersatzung uom l8. Dezember 1!>.",2 mit 10 v, H, des
.hleiniiandelspreises.
ü. Die Hundesteuer auf Grund des H 25 des GemeinGPI, Nr. 43^1935, und der
oom ^0, Dezember 1!!,"i1 mil
nachstehenden Sätzen:
sür einen Hund
8 100.—
für den zweiten Hund
8 150.—
für jeden weiteren Hund
8 200.—
für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, sowie für Melde-, Sani-