Innsbruck Informiert
Jg.2017
/ Nr.4
- S.57
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Gesamter Text dieser Seite:
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den beider Liegenschaften um Anpassung
der Bauweise an die baulichen GegebenWI-F28
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Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
PR-B22 und der
PR-B22/1
den Schaukästen
Magistratsabteilung III /Stadtplanung, 4. Stock, vom 29.
März 2017 bis einschließlich 26. April
2017, einsehbar.
Die Auflagefrist für den Entwurf des Bebauungsplans und Ergänzenden Bebauungsplans Nr. PR-B21 (2. Entwurf) wird
gem. § 66 Abs. 3 TROG 2016 auf zwei
Wochen herabgesetzt. Dieser Entwurf ist
vom 29.März 2017 bis einschließlich 12.
April 2017 einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters wurden beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. SM-F15
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. SM-B14
• Bebauungsplan Nr. PR-B20
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h. (Baudirektor)
Kundmachung
über die
Auflage der Liste zur Unterstützung des Antrages auf Durchführung der Bürgerinitiative
mit dem Wortlaut
„Verlegung der Bergstation der geplanten Patscherkofelbahn NEU“
Mit Eingabe vom 6.3.2017 wurde ein Antrag auf Durchführung einer Bürgerinitiative mit dem
Wortlaut „Verlegung der Bergstation der geplanten Patscherkofelbahn NEU““ beim
Stadtmagistrat Innsbruck eingebracht. Ziel der Bürgerinitiative ist die Verlegung der Bergstation
der geplanten Patscherkofelbahn NEU auf einen Abstand von zumindest 70 Metern vom
bestehenden, durch den Österreichischen Alpenverein, Sektion Touristenklub geführten
Schutzhaus am Patscherkofel. Konkret wurde folgendes beantragt:
„Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck wolle als oberstes beschließendes Organ der Stadt
Innsbruck, die ihrerseits Alleingesellschafterin der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH, FN
295945 p, ist, in Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der Stadt Innsbruck, alle erforderlichen
Schritte setzen, um die geplante neue Bergstation der Patscherkofelbahn NEU in einem Abstand
von zumindest 70 Metern zum bestehenden Schutzhaus am Patscherkofel (Gebäudekante zu
Gebäudekante) zu situieren und zu diesem Zweck im Wege einer Beschlussfassung im
Gemeinderat und nachfolgender Weiterleitung durch das nach dem Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck zuständige Organ eine verbindliche Weisung an die
Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH zur Neueinreichung entsprechend
modifizierter Projektpläne erteilen.“
Gemäß § 44 Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck wird kundgemacht, dass es allen
stimmberechtigten GemeindebürgerInnen freisteht, sich binnen vier Wochen vom Tag der
Kundmachung an durch Eintragung ihres Familien- bzw. Nachnamens und Vornamens, des
Geburtsdatums sowie der Wohnadresse in eine im
Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, Meldeamt, 1. Stock
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
aufgelegte Liste der gegenständlichen Bürgerinitiative anzuschließen.
Für die Bürgermeisterin:
Mag. Margreiter.
INNSBRUCK INFORMIERT
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