Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.4

- S.22

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2017_Innsbruck_informiert_04
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Lebensraum Innsbruck

© FOTOW

ERK AICH

NER

Die Beachtung der sozialen Regeln des Zusammenlebens
ist besonders in Hausgemeinschaften gefragt. Meist sind
es die kleinen Punkte, die zu großen Auseinandersetzungen zwischen MitbewohnerInnen führen können.

„Friedliches und gemeinsames Zusammenleben ist am besten möglich, wenn alle an
einem Strang ziehen. Rücksichtnahme und
das Befolgen von einfachen Regeln des sozialen
Umgangs haben oberste Priorität.“
Stadtrat Andreas Wanker

E

rste Orientierung bietet die Hausordnung. Sie ruft die BewohnerInnen zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf und schafft somit die
Voraussetzungen für eine gute nachbarschaftliche Beziehung. Generell gilt, dass
WohnungseigentümerInnen bzw. MieterInnen vom gemeinschaftlichen Eigentum
nur so weit Gebrauch machen dürfen, als
sie andere dadurch nicht benachteiligen
oder schädigen. Zu den konfliktträchtigsten Themen zählen etwa die Treppenhausreinigung, sofern sie nicht von einem
Putzdienst erledigt wird, die Schließung

Kontakt
Innsbrucker Immobiliengesellschaft
Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck
Telefon +43 512 4004 0
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag,
07:30 bis 12:30 Uhr und
13:30 bis 16:30 Uhr
Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr
www.iig.at
22

INNSBRUCK INFORMIERT

© SHUTTERSTOCK.C0M

Sauberkeit und Ordnung in
städtischen Wohnanlagen

von Fenstern und Türen, die Festlegung
von Ruhezeiten oder auch Bestimmungen für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Trockenraum,
Tiefgarage oder Fahrradkeller. Auch in Bezug auf das Zusammenleben von Familien mit Kindern bzw. BewohnerInnen mit
Haustieren kommt es ab und an zu Meinungsverschiedenheiten.

Zusammenleben
erfordert Kooperation
Verständlicherweise hat man als MieterIn
gern seine Ruhe. Dennoch gehört ein gewisses Maß an Kooperation im Rahmen
der Hausgemeinschaft zum guten Ton.
Erstens mag man sich nicht gerne ärgern,
weil gewisse Dinge nicht funktionieren.
Zweitens kommt es nur einem selbst zugute, wenn man sich an den in der Hausordnung festgelegten gemeinschaftlichen Aufgaben beteiligt. Darüber hinaus
kann das Thema Ordnung im Haus sogar
Leben retten. Flure, Zugänge sowie alle
öffentlichen Bereiche müssen frei sein.
Um keine Fluchtwege zu versperren, gehören weder Fahrräder noch Kinderwä-

gen dorthin. Auch beim Nutzen gemeinsamer Anlagen ist Umsicht und Rücksicht
geboten.

Hausverwaltung ist
Service- und Ansprechpartner
Damit der sprichwörtliche Haussegen
nicht von vornherein schief hängt, unterstützt die Hausverwaltung der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) die
MieterInnen/EigentümerInnen in allen
Belangen. Ein Beispiel ist die Stiegenhausreinigung: In Abstimmung mit den
BewohnerInnen wird in vielen Anlagen
die Gebäudereinigung von externen Firmen erledigt. Zum Thema „Abfalltrennung leicht gemacht“ wirbt die IIG auf
ihrer Website um Verständnis. Zusätzlich werden dort für die BewohnerInnen
transparent die grundsätzlichen Aufgaben des Objektmanagements aufgelistet.
Ebenso werden alle AnsprechpartnerInnen angeführt und sollte es doch einmal
einen Beschwerdefall geben, kann man
hier unbürokratisch und schnell ein Formular ausfüllen, das an den jeweiligen
Zuständigen weitergeleitet wird.