Innsbruck Informiert
Jg.2017
/ Nr.3
- S.52
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
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Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 15. Februar 2017 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
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INN
RO-B5
MÜ-F18 und MÜ-B17
E
ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
RO-B5, Rossau, Bereich Archenweg 56 und 58 (als Änderung der
Bebauungspläne RO-B2, AM-B11 und
AM-B16) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Für die Erweiterung eines bestehenden
Betriebsgebäudes wird die gekuppelte Bauweise festgelegt und der Höchste
Punkt des Gebäudes geringfügig erhöht.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
MÜ-F18, Mühlau, Bereich Hans-MaierStraße 3 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F10) gem. § 36 Abs. 2
TROG 2016 und Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ-B17, Bereich Hans-Maier-Straße 3 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. MÜ-B10 und MÜ-B10/1) (gem. § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016)
Anstelle eines geplanten Hotel- und Boardinghauses soll nunmehr ein Wohnhaus
errichtet werden, weshalb der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan adaptiert
werden muss.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
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RO-B5
den Schaukästen der Magistratsabteilung III /Stadtplanung, 4. Stock, vom 23.
Februar 2017 bis einschließlich 23. März
2017, einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters wurden beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. IG-B9
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B19
• Flächenwidmungsplan Nr. RE-F12
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B13
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
(Baudirektor)