Innsbruck Informiert

Jg.2017

/ Nr.3

- S.42

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Stadtleben

© STADT INNSBRUCK

Kinderbetreuung
in den Osterferien

A

uch in den Osterferien bestens betreut:
Die Anmeldung für Kinder berufstätiger Eltern zur Kinderbetreuung ist von Montag, 13. März, bis Freitag, 17. März, in den jeweiligen Kindergärten bzw. Schülerhorten
möglich, die das Kind regulär besucht. In
den Osterferien von 10. bis 18. April haben
die Kindergärten Bachlechnerstraße, Innerkoflerstraße, Kinder am Tivoli, Lönsstraße
und Walderkammweg sowie die Horte Domanigweg und Kinder am Tivoli geöffnet.
Weitere Infos unter www.innsbruck.gv.at
(Bildung/Kultur > Kindergärten).

Für finanzielle
Härtefälle: Zuschuss

Neuer Bildungsstandort

I

n der Mitte Innsbrucks entsteht ein
neuer, attraktiver Bildungsstandort:
In enger Zusammenarbeit der Neuen Mittelschulen (NMS) Dr. Fritz Prior,
der NMS Wilten, NMS Müllerstraße, der
Volksschule Altwilten sowie des Schülerhortes Wilten wird ein gemeinsamer Standort für sechs- bis 14-jährige SchülerInnen entwickelt. Die Stadt
Innsbruck als zuständige Schulerhalterin schafft damit in Abstimmung mit
der Bildungsabteilung des Landes Tirol und mit dem Landesschulrat eine
wichtige Weiterentwicklung auf dem
Bildungssektor.
„In dieser Zusammenarbeit entsteht
etwas völlig Neues: Wir erarbeiten ein
zukunftsweisendes Konzept, das Schülerinnen und Schülern wie auch dem
Lehrpersonal viel Raum für Entwicklung und für neue Lernformen geben
wird“, ist Bildungsstadtrat Ernst Pechlaner überzeugt. „Die Pädagoginnen
und Pädagogen der drei Neuen Mittelschulen, der Volksschule und des Hortes erhalten im Rahmen dieser Weiterentwicklung die Chance, ihre Ideen und
Visionen einzubringen. Alle drei Standorte zeichnen sich schon jetzt durch
attraktive und qualitätvolle Schwer-

punktsetzungen aus. Diese werden nun
gezielt weiterentwickelt und den modernen Erfordernissen des 21. Jahrhunderts angepasst.“ Die Umsetzung ist für
das Schuljahr 2020/21 geplant.

Vielfältiges Ganztagesangebot
Die vier in das Bildungs- und Schulzentrum Wilten integrierten Schulen werden
grundsätzlich als miteinander agierende
Einheit gesehen. Ab sofort erarbeitet ein
schulübergreifendes Entwicklungsteam
unter externer Prozessbegleitung und
in Begleitung von ausgewiesenen Schulentwicklungs-ExpertInnen (Pädagogische Hochschule Tirol, School of Education) das konkrete pädagogische
Konzept. Eine Steuergruppe bestehend
aus VertreterInnen des Landesschulrats,
der Abteilung Bildung des Landes Tirol
und der Stadt Innsbruck unter Federführung von Stadtrat Pechlaner begleitet den Prozess. Das neue Bildungs- und
Schulzentrum wird für alle SchülerInnen,
die es benötigen, eine verschränkte Tagesbetreuung anbieten. Schulische Unterstützungssysteme wie z. B. Schulsozialarbeit werden zusammengeführt und
an die vielfältigen Herausforderungen
des großen Standorts angepasst. AS

eit September 2016 gibt es neue
Richtlinien für den Bezug der Mietzinsbeihilfe. Eine der gravierendsten Änderungen ist die Tatsache, dass die AntragsstellerInnen seit mindestens drei
Jahren in Innsbruck einen Hauptwohnsitz
begründen müssen. Für besonders hilfsbedürftige Personengruppen, wie beispielsweise MindestpensionsbezieherInnen, welche die benötigte Beihilfe durch
die neue Regelung nicht mehr erhalten,
gewährt die Stadt Innsbruck unter bestimmten Auflagen einen sogenannten
„Überbrückungszuschuss“. Bemessungsgrundlage dafür ist die zuletzt gewährte
Höhe der Mietzinsbeihilfe. Der Zuschuss
kann rückwirkend ab 01. September
2016 beantragt werden. DH
42

INNSBRUCK INFORMIERT

© A. STEINACKER

S

Arbeiten gemeinsam am innovativen Bildungskonzept für Innsbruck: Bildungsstadtrat Ernst Pechlaner (Mitte)
mit Landesschulinspektor Werner Mayr (li.) und Franz Danler (IIG).