Innsbruck Informiert
Jg.2017
/ Nr.3
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtrat Ernst Pechlaner
© V. LERCHER
© FOTOW
ERK AICH
NER
„Bildung bedeutet auch Herzensbildung. Kinder
brauchen viele und ganz unterschiedliche
Eindrücke, um zu wachsen. Es entspricht dem
Leitbild unserer Pflichtschulen, allen Schüler
innen und Schülern wesentliche Vorteile in der
Entwicklung von Persönlichkeit, Eigenständigkeit,
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit zu bieten.“
gion Innsbrucks-Stadt; Tel +43 512 52033
553 bzw. www.lsr-t.gv.at
Bildungsministerin lobt
städtische Schulen
Im Rahmen ihres Innsbruck-Aufenthalts
besuchte Bildungsministerin Dr.in Sonja
Hammerschmid mit Stadtrat Ernst Pechlaner die Inklusionsklassen der städtischen
Volksschulen Igls-Vill und Dreiheiligen. „Es
ist schön zu sehen, dass Inklusion gelebt
wird und wie lebendig und bunt Schule
gestaltet werden kann“, so die Ministerin.
„Die Kinder lernen voneinander und durch
gelebte Diversität profitiert auch die soziale Bildung der jungen Menschen. Lehrkräfte sind natürlich besonders gefordert, sich
dieser neuen Situation zu öffnen“.
Kommunikation, Flexibilität
und Engagement
Damit eine integrative Schule funktioniert,
sind gute Kommunikation, Flexibilität
und ein hohes Engagement aller Beteiligten notwendig. Wird bei einem Kind ein
sonderpädagogischer Bedarf festgestellt,
wird von der Stadt Innsbruck ein/e Schul
assistentIn zur Verfügung gestellt. Stadtrat Ernst Pechlaner erläutert: „In einer inklusiven Klasse werden die Kinder nicht
nur von ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer
betreut. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen speziell ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen
zur Verfügung. Darüber hinaus werden
auch Schulassistentinnen und -assistenten beschäftigt.“ VL/AS/KR
, F ür die Stadt Innsbruck sind rund
30 SchulassistentInnen im Einsatz.
, 3 6 SonderpädagogInnen betreuen
120 SchülerInnen mit sonder
pädagogischem Förderbedarf
an 22 Schulen.
, Jedes Kind und jede Situation
wird individuell beurteilt. Generell haben in Österreich Eltern
das Recht zu entscheiden, ob
ihr Kind mit Behinderung eine
Pflicht- oder eine Sonderschule
besucht.
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