Innsbruck Informiert
Jg.2016
/ Nr.12
- S.56
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
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Langkofels
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Langkofelstr.
Es ist eine gesamthafte Umstrukturierung, Weiterentwicklung und VerdichSchützenstra
ßeUm mit der Umsetzung
tung geplant.
des nach einem MieterInnenbeteilie
traßzweistugungsverfahren und aus
einem
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figen Städtebau- und Architekturwettbewerb hervorgegangenen Projektes
tzenstraße
OD-B9
beginnen zuSchükönnen,
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F12, Reichenau, Bereich westlich
der Andechsstraße, südlich der
OD-B9
Gumpstraße (als Änderung der Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F7) gem.
§ 36 Abs. 2 TROG 2016
und
Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
RE-B13, Reichenau, Bereich Andechs56
INNSBRUCK INFORMIERT
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in den Schaukästen der Magistratsabteilung III /Stadtplanung, 4. Stock, vom
25. November bis einschließlich 23.
PR-B19 2016, einsehbar.
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straße 72ff (gem. § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016) Modell
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ntwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B19, Pradl, Bereich
zwischen Hunoldstraße, Hörmannstraße, Knollerstraße und Anzengruberstraße (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2016)
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Hörm an
Hunoldstraße
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 17. November 2016 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
SILL
Die Stadtplanung informiert
RE-F12 und RE-B13
Es ist die Errichtung eines Wohnbauprojektes mit durchmischter Erdgeschosszonennutzung geplant. Das Projekt umfasst 70
Prozent
geförderte
RE-F12
und
RE-B13Wohnungen
sowie die öffentliche Nutzung im Bereich des angrenzenden Grünzuges. Für
dieses aus einem Städtebau- und Architekturwettbewerb hervorgegangene
Projekt sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
OD-B9, Olympisches Dorf, Bereich
Pontlatzer Straße 20 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. OD-B4 und Nr.
OD-B4/1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016)
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die geplante Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses und die dafür erforderliche
geringfügige Adaptierung der Baufluchtlinie.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
OD-B9
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00
Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche
nach Ablauf der Auflegungsfrist eine
schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters wurden beschlossen:
• Flächenwidmungsplan WI-F27
• Bebauungsplan Nr. WI-B25
• Bebauungsplan Nr. HW-B13
• Bebauungsplan Nr. HW-B11
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
(Baudirektor)
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