Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.12

- S.49

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Paare mit
Jubelhochzeit
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H

ochzeitsjubiläen gehören gefeiert,
besonders wenn zwei Menschen seit
50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen. Traditionell lädt die
Stadt Innsbruck Jubelpaare zur offiziellen
Hochzeitsjubiläumsfeier – und dies sechs
Mal im Jahr – ein. „Im Rahmen der Feiern können wir den Ehepaaren jene Glückwünsche
und Hochachtung entgegenbringen, die sie
verdienen“, freut sich Bürgermeisterin Mag.a
Christine Oppitz-Plörer. Damit solche Feste
zustande kommen, sind die angesprochenen Paare, die 2017 die Jubelhochzeit feiern,
herzlich eingeladen, sich im Rathaus bei Petra Kodera zu melden: E-Mail: Petra.Kodera@
magibk.at, telefonisch +43 512 5360 2349
oder persönlich in der Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock, im Zimmernummer 2.349.

Jubiläumsgabe des Landes
Andauernder Zusammenhalt wird seitens des
Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe gewürdigt. Um eine solche in Empfang nehmen zu
können, ist es erforderlich, einen Antrag an das
Amt der Tiroler Landesregierung zu stellen. Die
österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnort in Tirol seit
mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
und eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den Erhalt des
Geschenks.
Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt
anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ (50 Jahre)
750 Euro, der „Diamantenen Hochzeit“ (60 Jahre) 1.000 Euro, der „Gnadenhochzeit“ (70 Jahre
Ehe) 1.100 Euro. AA

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