Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.11

- S.57

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Stadtplanung, 4. Stock, vom 28. Oktober
2016 bis einschließlich 25. November
2016, einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden.
Personen die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters wurden beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. IG-F15
• Bebauungsplan Nr. WI-B25
• Bebauungsplan und Ergänzender Be-

bauungsplan Nr. PR-B17
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. AL-B51
• Flächenwidmungsplan Nr. HA-F39
• Bebauungsplan Nr. OD-B6
• Bebauungsplan Nr. AL-B50
• Bebauungsplan Nr. PR-B18
•
Ergänzender Bebauungsplan Nr. PRB18/1
• Bebauungsplan Nr. IG-B6
Weitere Mitteilungen:
Es wird kundgemacht, dass am
10.08.2016 die Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.
WI-B21, Wilten, Bereich westliche Pastorstraße IVB-Betriebsgebäude, Basilika
Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße und A12 Inntalautobahn, außer Kraft
getreten ist.

Mit 01. Oktober 2016 ist das wiederverlautbarte Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Es wird
daher aufmerksam gemacht, dass die
bisher erfolgten Anzeigen in der Tiroler Tageszeitung und im Boten für Tirol über die Auflage von Planentwürfen entfallen. Alle Bekanntmachungen
und Kundmachungen der Landeshauptstadt Innsbruck können auf der
Internetseite unter Amtstafel online,
an der Amtstafel vor dem Bürgerservice in der Rathausgalerie, in „Innsbruck Informiert" und im Stadtmagistrat im 4. Stock in den Schaukästen der
Stadtplanung eingesehen werden.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
(Baudirektor)

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