Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.11

- S.55

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KUNDMACHUNG
über die

Ausschreibung der Wiederholung des zweiten
Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016
Gemäß § 26b Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971- BPräsWG, BGBl. Nr.
57/1971, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2016, wird die Ausschreibung
der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016
bekanntgemacht.
§ 26b Abs. 2 BPräsWG hat folgenden Wortlaut:
„Die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 wird für den
4. Dezember 2016 ausgeschrieben. § 26 gilt nicht. Als Stichtag gilt der 27. September
2016.“

An der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 nehmen
die nachstehend angeführten Wahlwerber teil:

Ing. Norbert Hofer
Dr. Alexander Van der Bellen
Für die Bürgermeisterin:
Mag. Margreiter.

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