Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.11

- S.47

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Paare mit Jubelhochzeit bitte melden

H

ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen.
Traditionell lädt die Stadt Innsbruck Jubelpaare zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier – und dies sechs Mal im Jahr –
ein. „Im Rahmen der Feiern können wir
den Ehepaaren jene Glückwünsche und
Hochachtung entgegenbringen, die sie
verdienen“, freut sich Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Damit solche Feste zustande kommen,
sind die angesprochenen Paare, die im

heurigen Jahr die Jubelhochzeit feiern,
herzlich eingeladen, sich im Rathaus
bei Petra Kodera zu melden. E-Mail:
Petra.Kodera@magibk.at, telefonisch
+43 512 5360 2349 oder persönlich in
der Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock,
im Zi. Nr. 2.349.

Jubiläumsgabe des Landes
Andauernder Zusammenhalt wird auch
seitens des Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe gewürdigt. Um eine solche
in Empfang nehmen zu können, ist es
erforderlich, einen Antrag an das Amt

der Tiroler Landesregierung zu stellen. Die österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mindestens
25 Jahren bis zur Jubelhochzeit und
eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für
den Erhalt des Geschenks.
Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol
beträgt anlässlich der goldenen Hochzeit (50 Jahre) 750 Euro, der diamantenen Hochzeit (60 Jahre) 1.000 Euro, der
Gnadenhochzeit (70 Jahre Ehe) 1.100
Euro. AA

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und besser verstehen
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