Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.11

- S.39

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lands entspricht. Auch bei Namensänderung z. B. bei Heirat ist eine Neuausstellung nötig. Als besonderes Service
schreibt die Stadt Innsbruck ab Herbst
2016 all jene per Post an, die 2017 einen
neuen Pass benötigen.

Welche Dokumente
benötige ich für eine
Neuausstellung?

5.

Ein Reisepass kann generell bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft)
unabhängig vom Wohnsitz persönlich beantragt werden. Ein Passfoto im
Hochformat 35 mal 45 Millimeter, der
derzeitige Reisepass und die Gebühr
von 75,90 Euro (Kinder unter zwölf Jahren: 30 Euro) sind zur Antragsstelle mitzubringen. Das Passfoto muss internationalen Kriterien entsprechen, die im
Themenbereich „Dokumente und Recht“
unter www.help.gv.at zusammengefasst
sind. Im Einzelfall kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen. Die
benötigten Urkunden sind stets im Original oder als notariell beglaubigte Abschrift mitzubringen.

6.

Was ist bei Diebstahl oder
Verlust zu tun?

Wurde der Reisepass gestohlen, wird
eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die Bekanntgabe
bei der Passbehörde ausreichend.

7.

Wann erhalte ich den
aktuellen Pass?

Der neu ausgestellte Sicherheitspass
wird in der Regel innerhalb von fünf bis
sieben Werktagen per Post an die angegebene Adresse zugestellt. Alterna-

tiv dazu kann ein Expresspass (3 bis 4
Werktage) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden. Beide werden im
Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt. Der Ein-TagesExpresspass wird am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags)
durch einen Botendienst an die genannte Adresse zugestellt. Während ein „normaler“ Reisepass 75,90 Euro kostet, sind
für einen Expresspass 100 Euro und für
einen Ein-Tages-Expresspass 220 Euro
zu zahlen.
In speziellen Fällen, wenn BürgerInnen
z. B. vor einer unaufschiebbaren Reise vorübergehend über keinen Reisepass verfügen, kann rund um die Uhr
ein Notpass beim Stadtmagistrat beantragt werden. Dieser ist für einen eingeschränkten Zeitraum gültig. Er wird
nicht in allen Staaten akzeptiert bzw. ist
an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Außerhalb der Öffnungszeiten kann
der Journaldienst der Mobilen Überwachungsgruppe unter der Telefonnummer +43 512 5360 1272 kontaktiert
werden.

Wann und wo kann ich
einen neuen Reisepass
beantragen?

8

Das Referat für Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten in der Maria-Theresien-Straße 18 (1. Stock; Zugang über die RathausGalerien) hat
jeweils Montag bis Donnerstag, von
08:00 bis 15:00 Uhr sowie jeden Freitag,
von 08:00 bis 12:00 Uhr, geöffnet. Für
Personen, die zu diesen Zeiten verhindert sind, gibt es im Super-Pass-Jahr die
Möglichkeit, in Absprache mit dem Referat einen Termin zu vereinbaren.

Gibt es Wochentage, an
denen der Andrang nicht
so groß ist?

9

Erfahrungsgemäß sind Montag und Freitag jene Wochentage, an denen im Referat am meisten Frequenz ist. Donnerstags hingegen besteht eine gute
Chance auf kürzere Wartezeiten. Außerdem zeigt die Statistik, dass am Anfang
des Monats mehr Personen einen Pass
beantragen und das Meldeamt aufsuchen als am Monatsende. AA

Gebhard Jenewein

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