Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.11

- S.24

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Aus dem Stadtsenat

© STADT INNSBRUCK

Städtischer Salzvorrat gesichert

Der nächste Winter kommt bestimmt: Die Salzvorräte der Stadt
sind dafür bereits gut gefüllt.

Das städtische Amt für Straßenbetrieb
rüstet sich für den bevorstehenden
Winter. Insgesamt 3.000 Tonnen Auftausalz werden vom Bestbieter, der Salinen Austria AG, bereitgestellt. Die Salzlieferung schlägt mit rund 280.000 Euro
zu Buche. Durch die erstmalig gemeinsame Ausschreibung mit dem Land Tirol wird ein Preisvorteil von 20 Prozent
lukriert. Wie in den Vorjahren handelt
es sich um sulfatarmes Siedesalz mit
99,85 Prozent Natriumchlorid-Gehalt,

400 mg/kg Sulfat-Anteil und 0,4 Prozent Feinkorngehalt.
„Mit der bereits vor zehn Jahren vorgenommenen Umstellung von Festsalz
auf Feuchtsalz leistet die Stadt Innsbruck einen wesentlichen Beitrag zur
Reduzierung der Feinstaubbelastung in
den Wintermonaten. Auch die ökologischen Folgeschäden für Bäume konnten
so reduziert werden“, führt Vizebürgermeister Christoph Kaufmann aus. Der
Stadtsenat befürwortete den Beschluss
einstimmig. KR

Vorsicht!

Winterdienst: Eine Information
für die Bevölkerung
Generell obliegt die Räumung der Gehsteige im
Zwangsreinigungsgebiet und der Fahrbahnen dem
Amt für Straßenbetrieb. Geräumt und gestreut
werden die Straßen nach einer festgelegten
Prioritätenliste.
Im Zentrum gibt es ein sogenanntes Zwangsreinigungsgebiet, innerhalb dessen die Stadt gegen
Entgelt die AnrainerInnenverpflichtung übernommen hat. Ein Straßenverzeichnis des Gebiets finden
Sie unter: www.innsbruck.gv.at (Umwelt/Verkehr,
Schneeräumung, Räum- und Streupflicht). Außerhalb besteht für EigentümerInnen von Liegenschaften die Verpflichtung, Gehsteige und -wege entlang
ihrer Liegenschaft in der Zeit von 06:00 bis 22:00
Uhr zu räumen und zu streuen. Bei der Räumung
privater Flächen darf der Schnee nicht auf die
Straße entsorgt werden.

„Bei der Durchführung des Winterdienstes auf
Gehsteigen kann es aus arbeitstechnischen
Gründen vorkommen, dass das Amt Straßenbetrieb Flächen mitbetreut, für welche die
Anrainer zur Räumung und Streuung gem. §93
StVO verpflichtet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine (zufällige)
unverbindliche Arbeitsleistung bzw. Mitbetreuung des Amtes Straßenbetrieb handelt,
aus welcher weder ein Rechtsanspruch noch
eine schlüssige Übernahme der Räum- und
Streupflicht durch die Stadtgemeinde Innsbruck abgeleitet werden kann. Die gesetzliche
Verpflichtung sowie die damit verbundene
zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte
und ordnungsgemäße Durchführung dieser
Arbeiten verbleibt ausschließlich beim Anrainer bzw. Grundeigentümer.“

Veranstaltungshinweis: BürgerInnenbeteiligung
, Mühlau
Am Mittwoch, 09. November, um 19:00 Uhr, findet
in der DORF WERK STATT Mühlau, am Hauptplatz 4,
eine Informationsveranstaltung zum Thema „Parkraumbewirtschaftung“ statt.

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INNSBRUCK INFORMIERT

Interessierte sind zu der
Veranstaltung herzlich eingeladen!