Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.8

- S.57

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Diese Ausgabe – 2016_Innsbruck_informiert_08
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Entwurf des Bebauungsplans und Ergänzenden Bebauungsplans Nr. SM-B13,
Sieglanger-Mentlberg, Bereich südlich
Klosterangerstraße 1 – 3 und nördlich
Klosterangerstraße 4 – 40 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. SM-B9 und SMB9/1) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Modell
Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein konkretes Projekt einer Wohnbebauung, welches aus
einem zweistufigen Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, geschaffen. Zudem besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß
Tiroler Raumordnungsgesetz 2011.
Entwurf des Bebauungsplans Nr.
PR-B18, Pradl, Bereich zwischen Amthorstraße, Egerdachstraße, Am Roßsprung
und Türingstraße (gem. § 56 Abs. 1 TROG
2011) und Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplans Nr. PR-B18/1, Pradl, Bereich zwischen Amthorstraße, Egerdachstraße, Am Rain und Türingstraße (gem. §
56 Abs. 2 TROG 2011) Modell
Es besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz 2011.
Gleichzeitig werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines konkreten, aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangenen Projekts
geschaffen. Es handelt sich dabei um den
zweiten Bauabschnitt einer großflächigen
Wohnbebauung im Bereich der Südtiroler
Siedlungen in Pradl-Ost.
Entwurf des Bebauungsplans Nr. OD-B8,
Olympisches Dorf, Teilbereiche Schützenstraße, Kajetan-Sweth-Straße (als Änderung der Bebauungspläne und Ergänzenden Bebauungspläne Nr. OD-B4, OD-B4/1
und OD-B5) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt Straßen- und Regionalbahn werden
die Straßenfluchtlinien hinsichtlich der
aktualisierten und nun detaillierten Planungen adaptiert.
Entwurf des Bebauungsplans Nr. IG-B7,
Igls, Bereich Bilgeristraße, nördlich Bad-

hausstraße, In der Ulle und Am Bichl (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B1c
und IG-B4) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Es besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz 2011.
Gleichzeitig können die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung
eines konkreten, aus einem Wettbewerbsverfahren hervorgegangenen Wohnprojekts geschaffen werden. Weiters werden für künftige Baulanderweiterungen
Erschließungsflächen gesichert.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock, vom 25.
Juli 2016 bis einschließlich 22. August
2016, einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteien-

verkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00
Uhr eingeholt werden. Personen, die in
der Gemeinde einen Wohnsitz haben,
und Rechtsträger, die in der Gemeinde
eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens
eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Weiters wurden beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. HÖ-F28
• Flächenwidmungsplan Nr. PR-F13
• Flächenwidmungsplan Nr. AL-F50
• Bebauungsplan Nr. WI-B21
• Bebauungsplan Nr. WI-B23
• Bebauungsplan Nr. WI-B24

Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
(Baudirektor)

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DER WIDERSPENSTIGEN ZÄHMUNG

William Shakespeare

DIE WEBERISCHEN

Felix Mitterer

DIE DISZIPLINIERTE TIROLERIN

Christine Frei . Uraufführung

EIN BERICHT FÜR EINE AKADEMIE

Franz Kafka . Wiederaufnahme

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