Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.8

- S.56

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Rathausmitteilungen

Entwurf des Bebauungsplans und Ergänzenden Bebauungsplans Nr. IN-B34,
Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 39,
Stöcklgebäude (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B2 und Nr. IN-B2/12)
(gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011) Modell
Für die Realisierung eines Verbindungsgangs auf dem Dach des Stöcklgebäudes
wird der Bebauungsplan adaptiert.
Entwurf des Bebauungsplans Nr. HWB13, Hötting West, Bereich Karl-Innerebner-Straße 76 und 85 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HW-B3, HW-B3/1,
HW-B5 und HW-B5/1) (gem. § 56 Abs. 1
TROG 2011) Modell
Es ist geplant, zwei bestehende Gebäude aufzustocken. Dafür werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzepts Nr. SM-Ö36, KG Wilten, Bereich
Sieglanger-Klosteranger zwischen Klosterangerstraße und ÖBB (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
2002) (gem. § 32 TROG 2011)
In Zusammenhang mit der Mobilisierung
von Baulandreserven zum Zweck der Errichtung einer Wohnbebauung mit teilweise gefördertem Wohnbau erfolgt eine
entsprechende Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzepts.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
SM-F13, Sieglanger-Mentlberg, Bereich
südlich Klosterangerstraße 1 – 23a bis
zur Völser Straße und nördlich Klosterangerstraße 4 – 40 bis zur ÖBB (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr.
SM-F1 und SM-F7) (gem. § 36 und § 111
TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung auf der Grundlage der derzeitigen Gesetze und der aktualisierten
planerischen Zielsetzungen. Gleichzeitig
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung mit teilweise gefördertem
Wohnbau geschaffen.
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