Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.8

- S.55

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Diese Ausgabe – 2016_Innsbruck_informiert_08
Ausgaben dieses Jahres – 2016
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,B
 ürgerservice & SeniorInnenbüro
Neues Rathaus (Zentraleingang in den
RathausGalerien)
Tel.: +43 512 5360, Durchwahl 1001 bis 1005, Fax 5360
1701, buergerservice@magibk.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Do., 08:00 – 17:30 Uhr
sowie Fr., 08:00 – 12:00 Uhr
,S
 tadtteilbüro Igls und Vill
Igler Straße 58 (Altes Rathaus)
Tel.: +43 512 5360 2360,
igls@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. und Do., 09:00 – 12:00 Uhr
sowie Mi., 14:00 – 18:00 Uhr

,B
 ürgerbüro Arzl
Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus)
Tel.: +43 512 5360 2362, arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo., 14:00 – 18:00 Uhr,
Mi. und Fr., 09:00 – 12:00 Uhr
,F
 undservice
Fallmerayerstraße 2
(ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Tel.: +43 512 5360 1010 und -1011, Fax 5360 1015,
post.fundwesen@innsbruck.gv.at, www.fundamt.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr., 08:00 – 13:00 Uhr
Im Zeitraum vom 06. Juni bis 27. Juni wurden folgende Fundgegenstände mit einem Wert von mehr als 100 Euro gem. § 42a
SPG abgegeben: 2 Ausweise, Dokumente, Plastikkarten;
5 Geldbeträge und 2 Geldbörsen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom 14. Juli 2016
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplans und
Ergänzenden Bebauungsplans Nr.
AL-B51, Arzl, Bereich Eggenwaldweg Nr. 56 sowie die zwei südöstlich angrenzenden Grundstücke (als Änderung
des Bebauungsplans Nr. AL-B40) (gem. §
56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Um die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Gleichzeitig werden bei den angrenzenden
Grundstücken geringfügige Adaptierungen durchgeführt.
Entwurf des Bebauungsplans Nr. AL-B50,
Arzl, Bereich nördlich Framsweg 8 – 46
und Purnhofweg 28, 30, 34 bis 70 (als
Änderung des Bebauungsplans Nr. ALB18) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung auf der Grundlage der derzeitigen Gesetze und der aktualisierten planerischen Zielsetzungen. Außerdem werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Umsetzung zweier konkreter Wohnprojekte geschaffen.

INNSBRUCK INFORMIERT

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