Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.8

- S.24

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Die Finanzierung der neuen Straßenund Regionalbahn war Thema.

Finanzierung für Straßen- & Regionalbahn
im Stadtsenat einstimmig beschlossen
Die Stadt nimmt das Investitionskapital bei der Europäischen Investitionsbank auf.
Auch über die Änderungen bei den Mietzins-Richtlinien wurde entschieden.

D

as größte Infrastrukturprojekt
Westösterreichs neben dem Brennerbasistunnel – die Straßenund Regionalbahn im Tiroler Zentralraum
Innsbruck – ist auf Schiene. Die Weichen
für die Ausfinanzierung stellten kürzlich
der Stadtsenat und der Gemeinderat: Beide Gremien befürworteten den Finanzierungs- und Projektdurchführungsvertrag
mit der Europäischen Investitionsbank
(EIB), der Stadtsenat einstimmig, der Gemeinderat mit sechs Gegenstimmen.

Nächster Gemeinderat
Am 20. Oktober 2016, um 15:00
Uhr, findet im Plenarsaal (Rathaus,
6. Stock) die nächste Gemeinde­
ratssitzung statt. ZuhörerInnen
sind herzlich eingeladen!

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INNSBRUCK INFORMIERT

150 Millionen Euro nimmt die Stadt Innsbruck damit von der EIB für 25 Jahre auf.
„Schritt für Schritt nimmt die Straßenund Regionalbahn Gestalt an. Die Stadt
Innsbruck investiert nachhaltig und wohlüberlegt in Vermögen und Sachwerte“,
erläutert Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. „Wir nehmen kein Geld
auf, um den täglichen Betrieb zu finanzieren, sondern sichern Entwicklungschancen der Stadt für die Zukunft. Wir
investieren in Lebensqualität sowie in
eine topmoderne Infrastruktur, die künftigen Generationen zur Verfügung steht
und erbringen eine Vorleistungen für den
Gesellschaftsvertrag", führt sie weiter
aus. Finanzdirektor Dr. Thomas Pühringer empfahl der Stadt ebenso wie Innsbrucker Anlagenbeirat die Finanzierung
der Straßen- und Regionalbahn über
die EIB. Bis 2018 sollen die innerstädtischen Arbeiten beendet sein. Die Fertigstellung der Verlängerungen bis in die
Nachbargemeinden Völs bzw. Rum ist bis
2020 geplant.

Mietzinsbeihilfe neu geregelt
Aktuell beziehen rund 10.000 InnsbruckerInnen Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe. „Allein im vergangenen Jahr
wurden im Stadtmagistrat 10.156 Ansuchen bearbeitet, die Tendenz ist steigend“, erläutert Stadtrat Andreas Wanker. Die Vergabe dieser Zuschüsse wird
nun neu geregelt: Die Stadt Innsbruck
strebt eine Gleichbehandlung mit den
Tiroler Gemeinden an und fixiert ab 01.
September 2016 eine dreijährige Anwartsfrist auf die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Bisher wurde diese ab
dem 1. Aufenthaltstag in Innsbruck genehmigt. Gleichzeitig hat die Stadtregierung vereinbart, für auftretende soziale
Härtefälle in der Übergangszeit im Zusammenwirken von Wohnungsreferent
Andreas Wanker, Sozialreferent Ernst
Pechlaner und der Schlichtungsstelle
ein Unterstützungspaket zu sichern. Die
Entscheidung im Stadtsenat fiel mit 5:2
Stimmen aus, im Gemeinderat mit 26:13
Stimmen. MIR