Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.7

- S.56

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2016_Innsbruck_informiert_07
Ausgaben dieses Jahres – 2016
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung
informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in
seiner Sitzung am 16. Juni 2016 die Auflage der folgenden
Entwürfe beschlossen:
Gebhard Jenewein

Vertrauen ist gut.
Vorher mit uns
reden, besser!

2. Planentwurf teilweise berücksichtigt
werden können.

Was kaufen? Wann kaufen?
Wann verkaufen?
Wir haben die Antworten.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HA-F39, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 12 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F36) (gem. § 36 Abs.
2 TROG 2011)
Aufgrund der Notwendigkeit der einheitlichen Widmung von Bauplätzen wird der
Flächenwidmungsplan adaptiert.

IMMOBILIEN
Tel 0512 / 57 46 00 • www.innreal.at

IG-B6 (2. Entwurf)

Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
HA-B31, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 10, 10a und 12 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B5 und HA-B5/1)
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Für die geplante Errichtung von Zubauten
an der gemeinsamen Grundstücksgrenze
ist die Änderung der offenen Bauweise in
gekuppelte Bauweise erforderlich.

AKTION
1 Paar Sonnengläser
mit Zufriedenheitsgarantie
in Ihrer gewünschten Tönung!
Die augen auf-Zufriedenheitsgarantie:
Sind Sie mit Ihrer Brille nicht
hundertprozentig zufrieden, können Sie
die Gläser kostenlos umtauschen.

€ 49,HA-F39

Öffnungszeiten:
Brillen • Kontaktlinsen Mo-Fr 9.00 – 18.00 Uhr
Hörgeräte
Sa 9.00 – 12.00 Uhr
6020 Innsbruck
Ausgezeichneter
Leopoldstraße 16
Qualitätsbetrieb
0512 / 57 59 74
Sie werden sehen.

56

INNSBRUCK INFORMIERT

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
IG-B6, Igls, Bereich zwischen Igler
Straße, Patscher Straße, Gsturnsteig und Baulandgrenzen (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a (gem. §
56 Abs. 1 TROG 2011) (2.Entwurf)
Zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes sind
Stellungnahmen eingegangen, welche im

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
OD-F3, Olympisches Dorf, Bereich zwischen Grenobler Brücke, Schützenstraße,
westlich An-der-Lan-Straße 18 und Inn
(als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/ch und OD-F2) (gem. § 36 und
§ 111 TROG 2011) und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OD-B6, Olympisches
Dorf, Bereich zwischen Grenobler Brücke, Schützenstraße, Teilbereich An-derLan-Straße 18 und Innpromenade (als
Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD-B5)
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)