Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.7

- S.51

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Paare mit Jubelhochzeit bitte melden

H

ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen
– dies sieht auch die Stadt Innsbruck
so. Traditionell lädt sie deshalb Jubelpaare zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier, die fünf Mal im Jahr stattfindet. „Im Rahmen der Feiern können
wir den Ehepaaren seitens der Stadt
jene Glückwünsche und jene Hochachtung entgegenbringen, die sie verdienen“, freut sich Bürgermeisterin Mag.a
Christine Oppitz-Plörer.
Damit solche Feiern unter besonderer
Berücksichtigung des Datenschutzes
zustande kommen, sind Paare, die 2016
ihr 50- oder 60-Jahr-Ehejubiläum feiern,
herzlich eingeladen, sich im Rathaus bei
Petra Kodera zu melden. E-Mail: Petra.
Kodera@magibk.at oder telefonisch +43
512 5360 2349, Maria-Theresien-Straße
18, 2. Stock, Zi. Nr. 2.349

geleitet. Die österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnort in Tirol – seit mindestens
25 Jahren bis zur Jubelhochzeit – und
eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für

den Erhalt des Geschenks. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der Goldenen Hochzeit(50 Jahre)
750 Euro, der Diamantenen Hochzeit (60
Jahre) 1.000 Euro und der Gnadenhochzeit (70 Jahre) 1.100 Euro. AA

Die Revolution beginnt
an der Basis.

Jubiläumsgabe des Landes
Andauernder Zusammenhalt wird auch
seitens des Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe entsprechend gewürdigt. Um
eine solche in Empfang nehmen zu können, ist es erforderlich, einen Antrag zu
stellen. Jubiläumspaare werden daher
aufgefordert, sich bei oben genannter
Ansprechperson zu melden. Nach dem
Ausfüllen des Antrags wird dieser an das
Amt der Tiroler Landesregierung weiter-

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