Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.7

- S.40

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© S. KUESS

Stadtleben

Leinenpflicht als Grundlage für
ein friedvolles Nebeneinander
Wenn Kultur- und Naturlandschaft aufeinandertreffen, werden zwei verschiedene
Welten miteinander konfrontiert. Ihre Vernetzung erfordert einiges an Feingefühl.
Aufgrund der einzigartigen Lage inmitten der Alpen trifft dies ganz besonders auf
die Tiroler Landeshauptstadt zu.

G

erade in den Naherholungsgebieten auf der Nordkette und rund
um den Patscherkofel gilt es, das
eigene Verhalten aus Rücksicht auf die
Tiere des Waldes anzupassen. Hierbei
sind vor allem HundehalterInnen gefordert. Die teilweise bzw. ganzjährig geltende Leinenpflicht ist eine Regelung,
um das friedliche Nebeneinander von
40

INNSBRUCK INFORMIERT

Mensch, Hund und Wildtieren zu ermöglichen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten
Aspekte zusammen.

1.

Wo können Hunde im
Stadtgebiet freilaufen?

Ohne Leine herumtoben können die
„besten Freunde des Menschen“ in eingezäunten und eigens als Hundeaus-

laufzonen gekennzeichneten Flächen
in Parkanlagen. Im gesamten Stadtgebiet befinden sich derzeit sechs Hundewiesen. Die siebte, die Saurweinwiese in
Kranebitten, ist aufgrund der Umbauarbeiten des dortigen Spielplatzes nicht benutzbar. Es ist jedoch vorgesehen, westlich des ursprünglichen Standorts eine
neue Zone zu errichten.