Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.5

- S.38

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2016_Innsbruck_informiert_05
Ausgaben dieses Jahres – 2016
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Stadtleben

Zwei schlaue Helferlein, um schnell
ins richtige Amt zu gelangen
In der Tiroler Landeshauptstadt gibt es die Möglichkeit, mittels „Bürgermeldungen“ mit
dem Stadtmagistrat in Kontakt zu treten. Zusätzlich dazu komplettiert der neue Rathauswegweiser das bürgerInnennahe Angebot des Amts für Öffentlichkeit und Bürgerservice
der Stadt Innsbruck. Hier finden Sie die sieben
wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Wie kann der neue Rathauswegweiser dabei helfen,
schneller das richtige Amt zu
finden?

1.

Der mobile Rathauswegweiser gibt Auskunft über die zuständige Dienststelle im Stadtmagistrat, Ansprechperson,
Öffnungszeiten, die genaue Adresse. Er
führt auf „Knopfdruck“ mit einer genauen
Wegbeschreibung direkt zum gewünschten Ziel.

2.

Wie funktioniert das genau?

Er funktioniert wie ein Navigationsgerät. Die klar strukturierte Oberflä-

che der Webseite macht die Bedienung
ganz einfach. Es gibt Möglichkeiten, die
gewünschte Information zu erhalten: entweder über die Übersichtsliste „Rathaus
von A bis Z“ oder über die Suchfunktion.
Beide Varianten liefern alle wissenswerten
Kontaktinfos, aufbereitet in einer kompakten Übersicht. Das Service geht aber noch
weiter: Über spezielle Funktionen kann
man AnsprechpartnerInnen direkt kontaktieren, entweder per Telefon oder per
E-Mail. Wer die Dienststelle vor Ort aufsuchen möchte, hat über den „So komm ich
hin“-Button die Möglichkeit, eine genaue
Wegbeschreibung abzurufen.

Ab wann kann der neue
Rathauswegweiser genutzt
werden?

3.

Der Rathauswegweiser steht ab sofort für
alle unter der Adresse www.rathauswegweiser.at zur Verfügung.

Zu den Bürgermeldungen:
Wie funktioniert „buergermeldungen.com“?

4.

Einer der großen Vorteile der Bürgermeldungen ist die Orts- und Zeitunabhängigkeit des Angebots. Eine Anregung oder
Beschwerde bedingt keinen Besuch im
Stadtmagistrat mehr. Anliegen, wie die

NUR
GESICHTER?
PORTRÄTS DER RENAISSANCE

38

INNSBRUCK INFORMIERT

13.5. – 28.8.2016
FERDINANDEUM