Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.5

- S.22

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Lebensraum Innsbruck

© IIG

Sanierungen von Bädern gehören
nach dem Auszug von MieterInnen
nahezu zum Standard. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt die Verbesserung
eines Bades in einer IIG-Wohnung.

Städtische Wohnungen
bleiben in Schuss
Die Stadt Innsbruck kümmert sich mit zahlreichen Projekten um die Schaffung
von neuem leistbaren Wohnraum, aber auch die Sanierung und Instandhaltung
bestehender Objekte ist von Bedeutung. In diese Wohnqualitätssteigerungen
fließen jährlich mehrere Millionen Euro.

D

ie Stadt Innsbruck hat für rund
16.000 Wohnungen das Vergaberecht. Diese werden vom Referat
für Wohnungsvergabe nach einem Punktesystem zugeteilt. Die Betreuung und Instandhaltung dieser Wohnungen obliegt
dem jeweiligen Wohnbauträger. Letztere investieren viel Zeit und Geld, damit
die Wohnungen für die InnsbruckerInnen
auf dem modernsten Stand bleiben und
eine entsprechend gute Lebensqualität
bieten. „Die städtischen und gemeinnützigen Wohnungen bieten familien- und
kinderfreundlichen Wohnraum. Außerdem sind sie senioren- und behindertengerecht. Von der Sanierung profitie22

INNSBRUCK INFORMIERT

ren nicht nur die Mieterinnen und Mieter,
sondern sie haben auch einen positiven
energetischen Effekt“, betont Referatsleiter Christian Zabernig.

Standardisierte Maßnahmen
Bevor die WohnungswerberInnen nach
der Zuteilung durch die Stadt Innsbruck
einziehen können, sind oft Sanierungsund Instandhaltungsmaßnahmen durch
die gemeinnützigen Wohnbauträger notwendig.
Dafür werden jährlich mehrere Millionen
Euro investiert. So brachte beispielsweise
die Innsbrucker Immobilien Gesellschaft
(IIG) für die von ihnen verwalteten Woh-

nungen im Jahr 2015 knapp 5,3 Millionen Euro auf, die Tiroler Gemeinnützige
Wohnungsbau- und Siedlungs GES.M.B.H,
kurz TIGEWOSI, veranschlagt jährlich eine
Million Euro für Großinstandsetzungen.
Bei der Neue Heimat Tirol (NHT) fielen im
Vorjahr für den Erhalt und die Sanierung
der betreuten Mietwohnungen rund 11,5
Millionen Euro an.
Die Sanierungsmaßnahmen werden standardisiert durchgeführt, da in den meisten Fällen die künftigen NutzerInnen
nicht vorab feststehen bzw. bei der Erstbesichtigung die Umbauten bereits im
Gange sind. „Sofern eine Mieterin oder
ein Mieter während des Bestandsverhält-