Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.4

- S.35

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Kulturpreise und -stipendien der
Stadt Innsbruck neu aufgestellt
Das Kulturamt der Stadt Innsbruck vergibt regelmäßig Kulturpreise und Stipendien. Da einige
Richtlinien und Durchführungsmodi in die Jahre gekommen sind, wurden diese nun angepasst.

W

esentlich ist, dass jährlich sowohl Literatur- als auch Kunststipendien ausgeschrieben und
nicht mehr nominiert werden. LiteratInnen und bildende KünstlerInnen können damit ab sofort jährlich während
einer angegebenen Frist Texte bzw. ein
Portfolio ihrer Werke einreichen. Diese
werden von einer unabhängigen Fachjury
anschließend begutachtet und bewertet.
Der „Preis für künstlerisches Schaffen“
wird ab heuer ebenfalls jährlich vergeben. Neu ist, dass die KünstlerInnen von
JurorInnen nominiert werden und die
Sparten (Literatur, Musik und Bildende
Kunst) jedes Jahr wechseln.

Neuer Einreichmodus

Hilde-ZachLiteraturstipendien 2016
Bewerbungsberechtigt sind alle, die entweder in Tirol geboren oder in Innsbruck
wohnhaft und in Innsbruck kreativ oder
künstlerisch tätig sind. Zusätzlich müssen
die Einreichenden zum Zeitpunkt das 18.
Lebensjahr vollendet haben. Eine neuerliche Vorlage bereits eingereichter Werke ist
nicht gültig. Bei jeder Ausschreibung darf
nur eine Einreichung pro Person erfolgen

(Prosa, Drama oder Lyrik). Personen, die eines der beiden Stipendien bereits erhalten
haben, sind zur neuerlichen Einreichung
erst wieder nach fünf Jahren berechtigt.

Hilde-Zach-Kunststipendien 2016
In Tirol geborene bzw. in Innsbruck lebende KünstlerInnen können sich mit Arbeiten in Sparten Zeichnung/Grafik, Malerei,
Bildhauerei/Installation, Neue Medien/
Fotografie sowie Kunst am Bau/Architektur aber auch spartenübergreifenden
Werken bewerben. Auch hier gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Für das Förderstipendium ist eine Altersbeschränkung
bis 35 Jahre (Jahrgang 1981 und jünger)
festgeschrieben. KR
Weitere Informationen
Kulturamt Stadt Innsbruck
Tel. +43 512 5360 1651 bzw. -1655
post.kulturamt@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at

© S. KUESS

Auch der Modus der Einreichung wurde geändert: Die Unterlagen werden ab
sofort ausschließlich am „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ eingereicht.
Notwendig dafür sind eine E-Mail-Adres-

se, die geforderten Einreichunterlagen als
PDF-Dateien sowie eine Bürgerkarte oder
Handysignatur als digitale Unterschrift.
Infos: www.buergerkarte.at
Den Auftakt machen die Hilde-Zach-Literaturstipendien und die Hilde-ZachKunststipendien 2016, die von 01. April
bis 31. Mai ausgeschrieben sind. Bei beiden Preisen winken je ein Hauptstipendium, das mit 7.000 Euro, und ein Förderstipendium, das mit 3.000 Euro dotiert ist.

Die kostenlose Broschüre
„Orgelstadt Innsbruck“ mit
dem Programm für 2016 ist
ab sofort im Kulturamt und im
Bürgerservice der RathausGalerien erhältlich. Darin findet
sich eine übersichtliche Liste
aller Konzerttermine und auch
Wissenswertes über die Orgeln
der sieben Veranstaltungsorte.
Die Broschüre kann auch
auf der Website der Stadt
(www.innsbruck.gv.at)
heruntergeladen werden.

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