Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.3

- S.49

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Voraussetzungen für die Wahl der Stadt

Strom Produkte

Die Stadt Strom Produkte gelten ausschließlich im Verteilnetz der IKB AG. Zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferbedingungen für
elektrische Energie (ALB) gelangen die Bedingungen für den Zugang zum Verteilnetz (ANB) der IKB AG zur Anwendung.

Produkte

Allgemeine Voraussetzungen

Stadt

Strom Privat

– für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutz„Netzebene 7 nicht gemessene
gesetzes (KSchG)
Leistung“
– Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle
bis 100.000 kWh

Stadt

Strom Business

– für Unternehmer im Sinne des KSchG
– Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle
bis 100.000 kWh

„Netzebene 7 nicht gemessene
Leistung“

Stadt

Strom Profi

– für Unternehmer im Sinne des KSchG
– Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle
bis 100.000 kWh

„Netzebene 7 gemessene
Leistung“

Strom Boiler, Heizung

– für Verbraucher und Unternehmer
im Sinne des KSchG
– Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle
bis 100.000 kWh

„Netzebene 7 unterbrechbar“

Stadt

Geltender Systemnutzungstarif
(Netztarif) je Produkt

Die ANB und die Systemnutzungstarife (samt zugehöriger Verordnung) können Sie unter 0 800 500 502 kostenlos anfordern oder im
Internet unter www.ikb.at abrufen.
Bei Fragen erläutern wir Ihnen gerne unsere Bedingungen. Voraussetzung für die Wahl der unterschiedlichen Stadt Strom
Produkte ist, dass die jeweils notwendigen zählertechnischen Voraussetzungen bestehen oder kostenpflichtig geschaffen werden.
Ändern sich die Voraussetzungen bei der Verbrauchsstelle, informieren Sie bitte unseren Kundenservice unter der kostenlosen
Nummer 0 800 500 502.
1 Energiepreise: Die mit Ihnen vereinbarten Preise für die Energielieferung. Nicht
enthalten sind allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene weitere
und geänderte Abgaben und Zuschläge.
2 Netztarife: Summe aus dem jeweiligen Stadt Strom Produkt zugeordneten Netznutzungs- und Netzverlusttarifen der Netzebene 7 gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012 – Novelle 2016. Diese werden zur Information angeführt und
vermindern bzw. erhöhen sich gemäß den jeweils behördlich verordneten Tarifen.
Nicht enthalten sind das von der Art der Messeinrichtung abhängige Entgelt für
Messleistungen, die Entgelte für etwaige Nebenleistungen und für allfällige Blindleistungslieferungen. Die aktuell gültigen Netztarife und Entgelte des Netzbetreibers werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht und können
über einen Internet-Link auf der Homepage der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (www.ikb.at) eingesehen oder beim IKB-Kundencenter unter der Telefonnummer 0 800 500 502 angefordert werden.
3 Gesetzliche Abgaben: Diese bestehen für die Netzebene 7 aus einer gesetzlich
vorgeschriebenen Ökostrompauschale (derzeit Grundpreis 33 EUR/Jahr), dem per
Verordnung festgelegten Ökostromförderbeitrag (derzeit bei Stadt Strom PRIVAT
und Stadt Strom BUSINESS: Grundpreis 8,062 EUR/Zählpunkt/Jahr und Arbeitspreis 1,681 Cent/kWh; bei Stadt Strom PROFI: Leistungspreis 15,279 EUR/kW/
Jahr und Arbeitspreis 0,968 Cent/kWh; bei Stadt Strom BOILER und Stadt
Strom HEIZUNG: Arbeitspreis 1,025 Cent/kWh), der gesetzlich vorgeschrie-

benen KWK-Pauschale (derzeit: Grundpreis 1,25 EUR/Zählpunkt/Jahr) sowie der
Elektrizitätsabgabe (derzeit Arbeitspreis 1,5 Cent/kWh). Die gesetzlichen Abgaben
werden zur Information angeführt.
4 Strompreise: Die zur Information angeführten Strompreise ergeben sich aus der
Summe der jeweiligen Energiepreise, der dem jeweiligen Produkt zugeordneten
Netznutzungs- und Netzverlusttarife der Netzebene 7, der Ökostrompauschale,
dem Ökostromförderbeitrag für die Netzebene 7 und der Elektrizitätsabgabe ohne
Entgelt für die Messleistungen. Sie vermindern bzw. erhöhen sich gemäß den
jeweils behördlich verordneten Netztarifen und durch allfällige durch Gesetz oder
Verordnung vorgeschriebene weitere und geänderte Abgaben und Zuschläge.
5 Jahr: Für die zeitanteilige Verrechnung gilt: ein Jahr entspricht 365 Tagen.
6 Tag, Nacht, Sommer, Winter: Es gelten die in der jeweils gültigen Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegten Tarifzeiten. Derzeit: Tag: 6.00 bis 22.00 Uhr,
Nacht: 22.00 bis 6.00 Uhr (durch die mitteleuropäische Sommerzeit kann es zu
Verschiebungen bei diesen Zeiten kommen); Winter: 1. Oktober bis 31. März,
Sommer: 1. April bis 30. September.
7 Leistungspreis: Verrechnet wird die höchste Viertelstunden-Leistungsspitze des
Monats mit einem Zwölftel des angegebenen Jahresleistungspreises.

Stromkennzeichnung gemäß § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010 und der Stromkennzeichnungsverordnung
für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2014:
Energieträger
Wasserkraft
Windenergie
Feste oder flüssige Biomasse
Sonstige Ökoenergie
Summe

Versorgermix
88,39 %
6,48 %
3,46 %
1,67 %
100,00 %

Umweltauswirkungen der Stromproduktion
Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermixes
fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.
Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 68 %
aus Österreich und zu 32 % aus Norwegen.

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