Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.2

- S.55

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Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
21. Jänner 2016 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen.

WI-F25

DH-B12

HÖ-F28

© STADT INNSBRUCK (4)

IG-F15

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F15, Igls, Bereich Gp.
870/6 und Teilfläche der Gp. 870/1
Patscher Straße südlich Kurweg, KG Igls,
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1, 2. Entwurf und IN-F10)
gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011
Für die Errichtung eines Flugdaches als
Ergänzung der bestehenden Halle zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Gerätschaften und Fahrzeugen wird der Flächenwidmungsplan geändert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
WI-F25, Wilten, Bereich zwischen Bren-

nerstraße, Sill, ÖBB-Trasse und Klostergasse (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753, 80/ck, 80/hg, 80/ho,
80/fe, 80/ib, WI-F5, WI-10, WI-F17) gem.
§ 36 Abs 2 sowie § 111 Abs 4 TROG 2011
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung auf der Grundlage der derzeitigen Gesetze und den aktualisierten planerischen Zielsetzungen. Großteils werden
die geltenden Widmungsfestlegungen in
den aktuellen rechtlichen Definitionen
übernommen und neu gefasst. Gleichzeitig können konkrete Vorhaben berücksichtigt werden.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. DHB12, Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 9 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. DH-B4 und DH-B4/1) gem. § 56 Abs.
1 TROG 2011
Für geringfügige Erweiterungen und Umbaumaßnahmen wird der Bebauungsplan
adaptiert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HÖ-F28, Hötting, Bereich nördlich Planötzenhofstraße 30 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1 und
HÖ-F19) (gem. § 36 TROG 2011)
Für die geplante geringfügige Erweiterung
des „Planötzenhofes“ ist eine Adaptierung
der Flächenwidmung erforderlich.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung
III/Stadtplanung, einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 08. Februar 2016 bis
einschließlich 07. März 2016.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Weiters wurde beschlossen
• Ergänzender Bebauungsplan
Nr. RE-B11/2,
• Erlassung einer Bausperre im Bereich
südliche Maria-Theresien-Straße/
Salurner Straße; Innenstadt
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf e.h.
(Baudirektor)
INNSBRUCK INFORMIERT

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