Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.2

- S.24

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Am 18. Februar um 15:00 Uhr findet im
Plenarsaal (Rathaus, 6. Stock) die nächste
Gemeinde­ratssitzung statt. ZuhörerInnen
sind herzlich eingeladen! Im Rahmen der
Diskussionsreihe mit EU-ExpertInnen
wird Mag.a Ulrike Lunacek zu Gast sein.
Die Aktuelle Stunde verschiebt sich
auf 16:00 Uhr.

Stadtsenat beschließt mehr
Firmenparkkarten

D

urch die Ausweitung der Park­
raumbewirtschaftung auf beinahe
das gesamte Stadtgebiet steht nun
mehr Parkfläche zur Verfügung. Damit er­
öffnet sich die Möglichkeit, Firmen mit ei­
genen Parkkarten stärker zu unterstützen.
„Wir haben uns mit der Wirtschaftskam­
mer zusammengesetzt und einen neuen
Kriterienkatalog zusammengestellt. Das
Kontingent der Firmenparkkarten wird
erhöht. Speziell Klein- und Mittelbetrie­

be profitieren davon“, erläutert Vizebür­
germeisterin Mag.a Sonja Pitscheider. Bis­
her wurde Firmen mit einem Fuhrpark von
bis zu zehn Fahrzeugen maximal zwei Be­
willigungen, ab einem Fuhrpark von zehn
Fahrzeugen eine dritte Bewilligung erteilt.
Für je weitere fünf Fahrzeuge im Fuhrpark
konnte eine weitere Bewilligung erteilt
werden (beispielsweise bei einem Fuhr­
park von 15 Fahrzeugen vier Bewilligun­
gen, ab 20 Fahrzeugen fünf Bewilligungen,

usw.). Nunmehr ist beabsichtigt, für einen
Fuhrpark von bis zu fünf in Innsbruck sta­
tionierten Fahrzeugen maximal zwei und
bereits ab einem Fuhrpark von fünf Fahr­
zeugen eine dritte Bewilligung zu erteilen.
Ab einem Fuhrpark von zehn Fahrzeugen
kann für je weitere fünf Fahrzeuge eine
weitere Bewilligung erteilt werden (bei­
spielsweise ab einem Fuhrpark von zehn
Fahrzeugen vier Bewilligungen, ab 15
Fahrzeugen fünf Bewilligungen, usw.). DH

Leinenzwang vor Ausweitung

D

er Gemeinderat beschloss, in den
südlich gelegenen Wäldern den
Leinenzwang für Hunde vorzu­
schreiben. Grund dafür ist die deutliche
Verbesserung, die die Leinenpflicht auf
der Nordkette für die Landwirtschaft mit
sich gebracht hat. Erfahrungen haben
gezeigt, dass der Leinenzwang neben
der besseren Kontrolle über die Hunde
auch einen Schutz für wildlebende Tie­
re darstellt. In den südlichen Nachbar­
24

INNSBRUCK INFORMIERT

gemeinden Innsbrucks besteht bereits
Leinenpflicht. Viele HundebesitzerInnen
weichen deshalb auf die Wälder im Stadt­
gebiet aus. Das stellt vor allem die Jäger­
schaft vor große Herausforderungen.
Im Stadtgebiet herrscht Leinenzwang
auf einigen gesondert gekennzeichneten
Wegen, im Bereich von landwirtschaft­
lichen Kulturen (von 01. März bis ein­
schließlich 15. Oktober bzw. November),
in städtischen Parkanlagen, auf städti­

schen Spielplätzen sowie auf im Stadt­
gebiet stattfindenden Märkten und Ge­
legenheitsmärkten. In eingezäunten und
als Hundeauslaufzonen gekennzeichne­
ten Flächen in Parkanlagen dürfen Hun­
de frei herumlaufen. DH

Info
Eine genaue Übersicht über die Wege
auf denen derzeit Leinenzwang besteht,
findet sich auf www.innsbruck.gv.at
unter Städtische Vorschriften.

© D. HOFER

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