Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.1

- S.56

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Rathausmitteilungen

Gebühren 2016

der Landeshauptstadt Innsbruck, Stand: 02. Dezember 2015
1. Abfallgebühren (HH-Ansatz 813000)
Um einerseits den inflationären Entwicklungen Rechnung zu
tragen und andererseits einen Lenkungseffekt zu erreichen,
wird vorgeschlagen, die Gebühren zu erhöhen. Entsprechend
der Vordergründigkeit des Lenkungseffektes wird dabei bei
der „Weiteren Gebühr“ eine gewichtigere Erhöhung vorgeschlagen.

1.4.0
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.5.0
1.5.1
1.6.0
1.6.1

Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem 01. Jänner 2016 wie folgt festgesetzt:
2016 (EUR)
Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche
Weitere Gebühr, je Liter
(Einheitssatz)
Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1

0,2276

8,85 %

0,0344

4,90 %

3,05

3,39 %

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.

1.6.2
1.7.0
1.7.1
1.7.2
1.7.3
1.8.0

2. Gehwegreinigungsgebühren
(HH-Ansatz 814000)

1.8.1

Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung
und maschineller Winterdienst) sowie den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst für 2015 eine Erhöhung zwischen
2,50% und 3,00% vor.
Dem entsprechend werden die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren ab dem Haushaltsjahr
2016 wie folgt festgesetzt:
2016 (EUR)
Für bebaute Grundstücke je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Für unbebaute Grundstücke je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III

11,70
8,50
6,90

2,63 %
3,66 %
2,99 %

4,60
3,50
2,90

2,22 %
2,94 %
3,57 %

2.0.0
2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

3.0.0
3.1.0
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5

3. Friedhofsgebühren (HH-Ansatz 817010)
Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht für das Jahr 2016
eine Anhebung der Gebühren in Höhe von ungefähr 6,42 %
(Valorisierung VPI-Steigerung seit 2005) vor.

3.1.6
3.2.0
3.2.1
3.2.2
3.3.0

Die Friedhofsgebühren werden ab 01. Jänner 2016 wie folgt
festgelegt:
1.0.0 Grabbenützungsgebühren
1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)
1.1.1 Reihengrab – normal
Reihengrab – Kinder
1.1.2
(inkl. Sammelgrab)
1.1.3 Wandgrab
1.1.4 Arkadengrab
1.1.5 Urnengrab
1.1.6 Sammelgräber für Priester, Pfarreien
und Klöster sowie Armengräber
1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)
1.2.1 Nische für 2 Urnen
1.2.2 Nische für 3 Urnen
1.2.3 Nische für 4 Urnen
1.2.4 Nische für 6 Urnen
1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnenerdgrab und Urnennische

56

INNSBRUCK INFORMIERT

2016 (EUR)

3.3.1
3.3.2

327,60

3.3.3

212,50

3.3.4

491,60
573,50
289,00

3.3.5

Keine
391,30
488,60
586,70
683,40
683,40

3.3.6
3.4.0
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Grüfte (25 Jahre)
Familiengruft
4938,00
Sammelgruft – je Gruftnische
493,90
Sonstige Gruft
4938,00
Urnensammelgrab (einmalig)
Grab der Einsamen
128,50
Notgruft
Benützungsgebühr je angefangenen 48,60
Monat
Sicherstellungsgebühr
655,40
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte,
die vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf
Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen
487,00
nach jeweils 50 Jahren
bei Grüften natürlicher Personen
243,30
nach jeweils 50 Jahren
bei sonstigen Benützungsrechten
nach jeweils 10 Jahren
10%
anteilig von der betreffenden
Grabbenützungsgebühr
Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die
Übertragung des
98,70
Grabbenützungsrechtes unter
Lebenden

4.2.0

Friedhofsbenützungsgebühren
(10 Jahre)
Einfachgräber, Urnengräber
Mehrfachgräber und Grüfte
Kindergräber und Anatomiegräber
Armengräber, Urnensammelgräber,
Notgruft und Sammelgräber für
Priester, Pfarreien und Klöster

6.1.3

Administrationsgebühren
(Verwaltungskosten)
Beisetzungsanmeldung
für Erdgräber, Urnennischen
und Grüfte
für Armengräber und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
für Anatomiegräber
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben (gilt nicht für
Kindersammelbeisetzungen)
für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
für Urnensammelgräber
Enterdigungsanmeldung
Exhumierung
Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme
Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und
Urnenbeisetzungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für Körperbestattungen aus
sanitätspolizeilichen Gründen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
> für sonderbewilligte
Körperbestattungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen
Bewilligungsgebühren
Nachbelegung
Aufstellung einer Urne
Umlegung
temporäre Einstellung einer Leiche
gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes

4.0.0 Gebühren für Aufbahrungshalle
4.1.0 Hallenbenützung

4.3.0
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.5.0

5.0.0 Gebühren für Einsegnungshalle
5.1.0 Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen
5.2.0
(inkl. Strom)
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
5.4.1
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgräber
5.4.2
für Priester, Pfarreien u. Klöster
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
5.4.3
nicht vollendet haben
6.0.0
6.1.0.
6.1.1
6.1.2

153,60
230,00
76,70

6.1.4

Keine

6.1.5
6.2.0
6.2.1

98,70
9,80
19,70
49,40
49,40

6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.3.0
6.3.1

49,40
98,70
65,60

7.0.0
7.1.0
7.1.1
7.2.0
7.2.1

98,70
197,50

197,50
395,00

296,20
592,20
49,30
24,70
49,30
24,70
98,70

48,20

Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
Beistellung von Topfblumen
(16/12/8/4) je Stück

7.2.2
7.2.3
7.2.4
8.0.0
8.1.0
8.2.0
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3.0
8.3.1
8.3.2
8.4.0
8.4.1
8.4.2
8.5.0
8.6.0

67,10
147,60
263,20
26,30
131,70
6,80

9,60
14,50
19,70
43,60
4,50
22,00

Graböffnungsgebühren
Körperbestattungen und Enterdigungen
Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
321,90
Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
437,70
Erdgräber: doppelte Tieferlegung
611,40
(2,60 m)
Gruftnischen und gruftartig ausge257,60
baute Erdgräber
50%
Nachlass auf 6.1.1-6.1.4 bei
Armengräbern, Anatomiegräbern,bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
Urnenbeisetzungen und Entnahmen
Urnennischen und
37,40
Urnensammelgräber
Erdgräber
80,40
Gruftnischen und gruftartig
257,60
ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.2.1-6.2.3 bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr
50 %
nicht vollendet haben
dringliche Nebenarbeiten
Beseitigung von Fundamenten,
Grabeinrichtungen, Bepflanzungen
18,60
je angefangene halbe Stunde und
Arbeiter
Spezielle Enterdigungsgebühren
Gebeineenterdigung (Entnahme)
Einsatz eines Grabarbeiters
Exhumierung
1 Organ der Sanitätsbehörde
(Amtsarzt)
1 Organ der Friedhofsbehörde
Mithilfe durch Friedhofsarbeiter
Mithilfe (7.2.3) zwecks Tieferlegung

75,10
37,50
37,50
321,90
289,60

Sonstige Gebühren
Dauerfundament je Einzelgrab
218,60
Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
Einzelerdgrab
318,30
Doppelerdgrab
424,60
Urnenerdgrab
159,30
kombiniertes Urnenerdgrab
79,50
Beisetzungsbedingte Nachverlegung
der Grabtrittplatten
Einzelerdgrab
112,50
Doppelerdgrab
131,20
Beistellung einer Urnennischenplatte
Größe 1
275,10
Größe 2
326,20
Behältnis für Urnenerdbestattung 93,60
sonstige Arbeitseinsätze je
18,60
angefangenen ½ h und Arbeiter